Kein Zweifel an korrektem Einreichungstermin
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Alle involvierten Stellen haben richtig und termingerecht gehandelt
Der Aargauer Regierungsrat hat die dringliche Interpellation der SP-Fraktion vom 13. September 2005 betreffend Beschwerde des Regierungsrats gegen das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich beantwortet und dem Grossen Rat zugestellt. Die von den verantwortlichen juristischen Fachstellen berechnete Frist ist nach Ansicht des Regierungsrates korrekt. Alle beteiligten Mitarbeitenden gingen von der Richtigkeit des festgelegten Ablauftermins aus und haben entsprechend richtig und termingerecht gehandelt.
Der Regierungsrat geht betreffend Beschwerde gegen das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich nach wie vor von der Richtigkeit der Fristberechnung aus. Deshalb hat er am 7. September 2005 beschlossen, gegen den Teilentscheid der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) Beschwerde zu führen. Heute wurde deshalb die Beschwerde des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen den Entscheid der REKO/INUM ans Bundesgericht abgeschickt.
In seiner Antwort auf die dringliche Interpellation der SP-Fraktion zur Beschwerde gegen das vorläufige Betriebsreglement des Unique Airport legt der Regierungsrat die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Berechnung der Beschwerdefrist dar. Zusätzlich informiert er über die Abläufe in Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einreichung der Beschwerde sowie die Rolle der in dieser Sache beigezogenen externen Fachexperten.