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Kantonsbeitrag für Synagoge Lengnau :
Regierungsrat bewilligt Beitrag aus dem Lotteriefonds für Innenrestaurierung

Der Regierungsrat hat einen Beitrag von 50 000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Innenrestauration der Synagoge Lengnau bewilligt. An die Kosten von 650 000 Franken wird zudem ein ordentlicher Beitrag von 180 000 Franken aus dem Kredit der Denkmalpflege geleistet.

Wie bereits im Falle der Synagoge Endingen hat der Regierungsrat des Kantons Aargau auch an die Gesamtkosten der Innenrestaurierung der Synagoge Lengnau von 650 000 Franken einen ausserordentlichen Beitrag zu Lasten des Lotteriefonds gewährt. Der ordentliche Beitrag der Denkmalpflege von 180 000 Franken wird mit einem Betrag von 50 000 Franken aus dem Lotteriefonds ergänzt. Beide Synagogen, die ältesten in der Schweiz, sind wichtige Teile des aargauischen Kulturgutes. Der Regierungsrat bekundet durch seinen Beitrag auch die besondere Wertschätzung der aargauischen Behörden gegenüber den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Kanton, in dessen Geschichte die jüdische Gemeinde insbesondere in den beiden Dörfern Endingen und Lengnau eine herausragende Bedeutung hat.

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