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Kantonales Personalrecht überarbeitet :
Grossratskommission stimmt Personalgesetz zu

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt in zweiter Beratung die Änderung des Gesetzes über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz).

Die Kommission AVW hat an ihrer Sitzung vom 26. März 2012 der Änderung des Personalgesetzes einstimmig zugestimmt. Gegenüber der ersten Beratung vom August 2011 erfolgte lediglich eine Änderung.

Bisher konnten die Mitarbeitenden der selbständigen Anstalten in der Personalkommission des Kantons mitwirken. Diese vertritt die Interessen des Personals gegenüber dem Arbeitgeber Kanton. Aus heutiger Sicht ist diese Regelung nicht mehr sachgerecht. In der Personalkommission des Kantons soll deshalb nur das Personal der Departemente beziehungsweise der Justiz vertreten sein. Die Kommission hat dieser Änderung zugestimmt.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich im Juni 2012.

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