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Kantonaler Krisenstab Luzern zu Besuch in Aarau :
Interkantonaler Informationsaustausch

45 Angehörige des Kantonalen Krisenstabs Luzern statteten am Dienstagnachmittag dem Kantonalen Führungsstab Aargau einen Informationsbesuch ab. Sie liessen sich über die Arbeiten und Vorbereitungen des KFS Aargau und über die geplante Umsetzung des Bevölkerungsschutzes XXI informieren.

Im Zeughaus Aarau wurde die Luzerner Delegation, unter der Leitung von Stabschef Dr. Hermann Suter von Martin Widmer, Chef der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (Gesundheitsdepartement) und gleichzeitig Chef des kantonalen Führungsstabes Aargau, begrüsst und zunächst über die verschiedenen Aufgaben der Abteilung informiert. Der Schwerpunkt der Ausführungen befasste sich mit der Organisation der zivilen Führung in Katastrophen und Notlagen. Martin Widmer zeigte auf, wie diese Führung gegliedert ist und wie sie von der Kantonspolizei Aargau als Drehscheibe aller Ereignisse aufgeboten wird. Dabei wurde auch deutlich, wie hoch das Gefahrenpotential im Kanton Aargau an natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen ist, angefangen von den Flüssen (rund 75% des Schweizer Wassers flies-sen durch den Aargau) über die grossen Transit-strecken von Bahn-, Strassen- und Flugverkehr, bis zu den Kernkraftwerken und Chemiebetrieben.

René Müller, Chef der Sektion Katastrophenvorsorge und Mitglied der Katastrophenorganisation, illustrierte diese Aussagen anhand von sechs typischen Ereignissen der vergangenen Jahre (sehr häufig Hochwasser, Zugsunglück Stein 1991, Bergsturz Küttigen 1999, Gefahr der Maul- und Klauenseuche 2001, die Auswirkungen des 11. September 2001 und als Folge davon die Fälle von Anthraxverdacht). Neben kurzen Erläuterungen zu den Führungseinsätzen zeigte René Müller auch die Lehren und Konsequenzen auf, die aus den einzelnen Ereignissen zu ziehen sind und grösstenteils auch schon gezogen wurden.

In einem weiteren Referat erläuterte Robert Brendlin (Projektleitung Bevölkerungsschutz XXI) das System des künftigen Bevölkerungsschutzes im Kanton Aargau, das sich auf die kommende eidgenössische und kantonale Gesetzgebung ausrichtet. Ein zentraler Punkt ist die Regionalisierung der zivilen Führung. Für die einzelne Gemeinde bedeutet dies eine neue Aufgabe und Herausforderung, aber längerfristig auch eine personelle und finanzielle Entlastung.

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