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Kantonale Ausbildungsbeiträge :
Anmeldungen für Stipendien und Darlehen sind bis 15. März 2000 einzureichen

Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau wird ermöglicht, Stipendien oder Darlehen zu beantragen, wenn sie die Ausbildungskosten für ein Studium nicht selbst übernehmen können. Die Gesuche sind bis 15. März 2000 einzureichen.

Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen des Kantons Aargau mit Schulbeginn im Spätsommer, die für das Schuljahr 1999/2000 noch keine Anmeldung für Stipendien und Darlehen eingereicht haben, können für das zweite Schulhalbjahr bis spätestens 15. März 2000 bei ihrem Schulsekretariat eine Anmeldung einreichen. Dort sind auch die dafür notwendigen Formulare zu beziehen. Dieser Anmeldetermin hat Bedeutung für die Absolventinnen und Absolventen der aargauischen Mittelschulen, der aargauischen Lehrerbildungsanstalten (HPL Zofingen, Seminar Brugg, Didaktikum), der Schule für Berufsbildung Aarau und der landwirtschaftlichen Jahresschule Liebegg. Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht in der Lage sind, für die Ausbildungskosten aufzukommen, Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Für die Zusprechung von Ausbildungsbeiträgen sind massgebend: Das Einkommen und Vermögen der Eltern, die Anzahl der Geschwister und deren Ausbildung, sowie die eigenen Ausbildungskosten. Für Fragen in diesem Zusammenhang wenden sich Interessierte an die Zentralstelle für Ausbildungsförderung im Erziehungsdepartement, Kasernenstrasse 21, 5000 Aarau, 062 835 22 70 oder 062 835 22 72.

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