Kantonale Ausbildungsbeiträge
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Anmeldungen für Stipendien und Darlehen sind bis 31. Mai 2000 einzureichen
Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau wird ermöglicht, Stipendien oder Darlehen zu beantragen, wenn sie die Ausbildungskosten für ein Studium nicht selbst übernehmen können. Die Gesuche sind bis 31. Mai 2000 einzureichen.
Absolventinnen und Absolventen von Berufs- und Mittelschulen, Hochschulen, Konservatorien, Schule für Gestaltung, höheren technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Lehranstalten und höheren Fachschulen haben die Möglichkeit, für kantonale Stipendien und Darlehen bis zum 31. Mai 2000 eine Anmeldung einzureichen.
Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen im Kanton Aargau beziehen die Anmeldeformulare nach dem Schulbeginn im August 2000 bei ihrem Schulsekretariat und reichen das Beitragsgesuch bis 15. September 2000 auch dort ein.
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht in der Lage sind, für die Ausbildungskosten aufzukommen, Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Für die Zusprechung von Ausbildungsbeiträgen sind massgebend: Einkommen und Vermögen der Eltern, Anzahl der Geschwister und deren Ausbildung, sowie eigene Ausbildungskosten. Die Bewerberinnen und Bewerber haben zumutbare Eigenleistungen zu erbringen. Anmeldeformulare und weitere Informationen sind erhältlich bei: Zentralstelle für Ausbildungsförderung, Kasernenstrasse 21, 5000 Aarau, 062 835 22 70 oder 062 835 22 72.