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Kantonale Ausbildungsbeiträge :
Anmeldungen für Stipendien und Darlehen sind bis 31. Mai 2001 einzureichen

Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau haben die Möglichkeit, Stipendien oder Darlehen zu beantragen, wenn die Ausbildungskosten für ein Studium nicht selbst finanziert werden können. Die Gesuche sind bis 31. Mai 2001 einzureichen.

Anmeldungen können eingereicht werden von Absolventinnen und Absolventen von Berufs- und Mittelschulen, Hochschulen, Konservatorien, Schule für Gestaltung, höheren technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Lehranstalten und höheren Fachschulen.

Der Anmeldetermin vom 31. Mai 2001 hat keine Bedeutung für die öffentlichen Schulen im Kanton Aargau mit Schuljahresbeginn im August 2001. Diese Schülerinnen und Schüler beziehen die Anmeldeformulare nach dem Schulbeginn im August 2001 bei ihrem Schulsekretariat und reichen das Beitragsgesuch bis 15. September 2001 auch dort ein.

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht in der Lage sind, für die Ausbildungskosten aufzukommen, Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Für die Zusprechung von Ausbildungsbeiträgen sind massgebend: Das Einkommen und Vermögen der Eltern, die Anzahl der Geschwister und deren Ausbildung, sowie die eigenen Ausbildungskosten. Die Bewerberinnen und Bewerber haben zumutbare Eigenleistungen zu erbringen.

Anmeldeformulare für den Termin vom 31. Mai 2001 sowie weitere Auskunft im Zusammenhang mit Ausbildungsfinanzierung sind erhältlich bei: Departement Bildung, Kultur und Sport, Fachstelle Stipendien, Kasernenstrasse 21, 5000 Aarau, 062 835 22 70 oder 062 835 22 72.

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