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Kantonale Ausbildungsbeiträge :
Anmeldungen für Stipendien und Darlehen sind bis 30. November 1999 einzureichen

Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau wird ermöglicht, Stipendien oder Darlehen zu beantragen, wenn sie die Ausbildungskosten für ein Studium nicht selbst übernehmen können. Diese Gesuche sind bis 30. November 1999 einzureichen.

Studierende der Fachhochschulen Aargau, Direktionsbereich Technik in Windisch, Direktions-be-reich Wirtschaft in Baden, Fachbereich Gestaltung in Aarau, Schweizerischen Bauschule Aarau und Technikerschule, des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Muri, der HPL Zofingen (1. Studienjahr des zweijährigen Ausbildungsganges) reichen ihr Gesuch beim Schulsekretariat ein. Dort sind auch die Anmeldeformulare zu beziehen. Lehrlinge, Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen, Konservatorien, Höheren Fachschulen, Berufsschulen und ausserkantonalen Schulen reichen ihre Anmeldung bei der Zentralstelle für Ausbildungsförderung ein, dort sind auch die Anmeldeformulare zu beziehen. Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht in der Lage sind, für die Ausbildungskosten aufzukommen, Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Für die Zusprechung von Ausbildungsbeiträgen sind massgebend: Einkommen und Vermögen der Eltern, Anzahl der Geschwister und deren Ausbildung, sowie eigene Ausbildungskosten. Die Bewerberinnen und Bewerber haben zumutbare Eigenleistungen zu erbringen.
Weitere Informationen sind erhältlich bei: Zentralstelle für Ausbildungsförderung im Erziehungsdepartement, Kasernenstrasse 21, 5000 Aarau, 062 835 22 70 oder 062 835 22 72.

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