Kantonale Ausbildungsbeiträge
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Anmeldungen für Stipendien und Darlehen sind bis 30. November 2000 einzureichen
Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau haben die Möglichkeit, Stipendien oder Darlehen zu beantragen, wenn die Ausbildungskosten für ein Studium nicht selbst finanziert werden können. Die Gesuche sind bis zum 30. November 2000 einzureichen.
Studierende der Fachhochschulen Aargau, Direktionsbereich Technik in Windisch, Direktionsbereich Wirtschaft in Baden, Fachbereich Gestaltung in Aarau, Schweizerischen Bauschule Aarau und Technikerschule, des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Muri und der HPL Zofingen (1. Studienjahr des zweijährigen Ausbildungsganges) reichen ihr Gesuch beim Schulsekretariat ein. Dort sind auch die Anmeldeformulare zu beziehen. Lehrlinge, Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen, Konservatorien, Höheren Fachschulen, Berufsschulen und ausserkantonalen Schulen reichen ihre Anmeldung bei der Zentralstelle für Ausbildungsförderung ein, dort sind auch die Anmeldeformulare zu beziehen.
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht in der Lage sind, für die Ausbildungskosten aufzukommen, Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Für die Zusprechung von Ausbildungsbeiträgen sind massgebend: Das Einkommen und Vermögen der Eltern, die Anzahl der Geschwister und deren Ausbildung, sowie die eigenen Ausbildungskosten. Die Bewerberinnen und Bewerber haben zumutbare Eigenleistungen zu erbringen.
Weitere Auskunft erteilt: Zentralstelle für Ausbildungsförderung im Erziehungsdepartement, Kasernenstrasse 21, 5000 Aarau, 062 835 22 70 oder 062 835 22 72.