Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Kantonale Agrarpolitik wird überprüft :
Standortbestimmung und zukünftige Stossrichtungen

Das Finanzdepartement, Abteilung Landwirtschaft, wird bis im Herbst 2005 einen Bericht über die kantonale Agrarpolitik zuhanden des Grossen Rates erarbeiten. Damit wird die Grundlage für die anstehende Revision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes geschaffen.

Seit der Genehmigung des Leitbildes für die aargauische Landwirtschaft durch den Grossen Rat im Frühjahr 1993 hat ein tiefgreifender Wandel sowohl in der Landwirtschaft selbst als auch in der Agrarpolitik des Bundes stattgefunden. Der Regierungsrat erachtet deshalb eine Standortbestimmung als notwendig. Gleichzeitig trägt er damit dem Anliegen der Motion Villiger Rechnung, welche die zukünftige kantonale Agrarpolitik und die Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes betrifft.

Landwirtschaftsdirektor Roland Brogli, Vorsteher des Finanzdepartementes, hat sich für ein zweistufiges Vorgehen entschieden: Der Bericht soll die heutige Lage der Aargauer Landwirtschaft kurz beleuchten sowie die zukünftigen Herausforderungen und den Handlungsspielraum des Kantons vor dem Hintergrund des veränderten internationalen Umfeldes und der Neuen Agrarpolitik des Bundes ausloten. Nach Verabschiedung der im Bericht formulierten Stossrichtungen und Leitsätze durch den Grossen Rat kann im Jahr 2006 die Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes eingeleitet werden.

Der Bericht wird von der Abteilung Landwirtschaft unter Beizug von Fachexperten erarbeitet. Eine breit abgestützte Begleitgruppe leistet Inputs für die einzelnen Projektschritte und die Berichtsinhalte und wertet die Ergebnisse.

  • Staatskanzlei