Kanton will Abwanderung in Grundversicherung stoppen
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Krankenversicherung: Über 1000 Versicherte liessen sich zurückstufen
Die starken Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre haben auch im Aargau über tausend Versicherte bewogen, sich von der Privat- oder Halbprivatversicherung in die Grundversicherung zurückzustufen. Dieser Entwicklung will das Gesundheitsdepartement entgegenwirken.
Auf den 1. Juli 1996 wurde im Bereich Halbprivatversicherung zwischen dem Gesundheitsdepartement, den Versicherern und dem Verband Aargauischer Krankenanstalten (VAKA) eine Vereinbarung getroffen, welche die Spitalkosten begrenzt und die Arzthonorare bei einem reduzierten Satz festlegt. Diese Halbprivatvereinbarung bleibt für das Jahr 1998 unverändert.
Unverändert bleibt auch das Taxdekret, das die Leistungen in den Kantonsspitälern für Privatversicherte festlegt. Die Bestimmungen des Dekrets beziehen sich auf die Hotellerie, die Pflege und die technischen Leistungen, nicht aber auf die Behandlung durch Ärzte und Ärztinnen, die weiterhin frei in der Honorarstellung für Privatversicherte sind.
Mit dem Verzicht auf Taxerhöhungen wird Gegensteuer gegeben, um die Zusatzversicherungen beizubehalten. Die Erhaltung dieser Patientensegmente ist im allgemeinen Interesse. Auch Patientinnen und Patienten des Mittelstandes sollen sich zu tragbaren Preisen eine komfortable Spitalversicherung leisten können. Es lohnt sich für den Kanton, die Spitäler, die Versicherungen und die Ärzteschaft, wenn sie auf Privat- und Halbprivatversicherte weiterhin zählen können.
Um die Aargauer Spitäler besser auszulasten, wurde im gleichen Zuge darauf verzichtet, die Taxen für Patientinnen und Patienten aus Kantonen, mit denen kein Spitalabkommen besteht, anzupassen. Mit dem Verzicht auf Taxerhöhungen für verschiedene Patientenkategorien wird ein Beitrag zur allgemeinen Kostendämpfung im Gesundheitswesen geleistet.