Kanton und Gemeinden tragen Bundeslasten gemeinsam
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Finanzpaket 98, Gruppe 3: Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft
Von den Mehrbelastungen durch den Bund sollen die Gemeinden weniger als einen Drittel übernehmen, statt wie ursprünglich vorgesehen die Hälfte. Betroffen sind die Bereiche AHV/IV und öffentlicher Verkehr. Dies schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor.
Auf Grund verschiedener Bundesgesetze sowie des Stabilisierungsprogramms werden zur Zeit im grossen Stil Ausgaben vom Bund auf Kantone und Gemeinde verschoben. Im Kanton Aargau betragen die auflaufenden Mehrbelastungen zwischen 1997 und 2002 mehr als 100 Millionen Franken. Gemäss den Grundsatzbeschlüssen von Grossem Rat und Regierungsrat im Rahmen des Finanzpakets 1998 sollen diese Überwälzungen von den Gemeinden und vom Kanton je zur Hälfte getragen werden. Die nun vorliegende Botschaft des Regierungsrates sieht nun allerdings vor, dass die Gemeinden weniger als einen Drittel zu übernehmen haben, während der Rest beim Kanton haften bleibt. Betroffen sind die Bereiche AHV/IV und öffentlicher Verkehr.
Der Regierungsrat hat im Anschluss an das durchgeführte Vernehmlassungsverfahren nochmals eine eingehende Lagebeurteilung vorgenommen. Dabei zeigt sich, dass die bereits beschlossenen Überwälzungen des Bundes ungefähr 100 Mio. Franken betragen, die noch geplanten Überwälzungen noch wesentlich mehr. Dennoch will der Regierungsrat nicht konsequent an einer Halbierung zwischen Gemeinden und Kanton festhalten, sondern er lässt es bewenden bei einer Bandbreite zwischen 27 und 34 Millionen Franken. Mehr als zwei Drittel der Überwälzungen werden also vom Kanton selber getragen. Mit dieser grosszügigen Lösung wurde den Bedenken der Gemeinden weiter entgegengekommen. Zudem sollen die Massnahmen gestaffelt in Kraft treten, teilweise erst im Jahre 2001. Weitere Spielräume für ein Entgegenkommen sieht der Regierungsrat kaum, zumal mit Ausnahme der AHV-Beiträge praktisch sämtliche Ausgaben mit einer überdurchschnittlichen und gebundenen Ausgabendynamik auch weiterhin ausschliesslich vom Kanton getragen werden.
Nach Abklärung verschiedener Varianten werden die folgenden Bereiche vorgeschlagen:? Gemeindeanteil an AHV/IV: Erhöhung per 1.1.2000 von 20% auf neu 34%; Verteilschlüssel für die Erhöhung um 14 Prozentpunkte nach Einwohnerzahl, für die bisherigen 20% unverändert nach Steuerkraft.? Gemeindeanteil am Öffentlichen Verkehr (allgemeines Angebot des Regionalverkehrs): Erhöhung per 1.1.2001 von 16% auf neu 24% bei unverändertem Verteilschlüssel.Die Verschiebung bei der AHV/IV bedingt eine Gesetzesrevision, während beim Öffentlichen Verkehr eine Dekretsanpassung vorzunehmen ist.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Parteien den Zielsetzungen mehrheitlich voll oder teilweise zustimmen. Die Gemeindeverbände wie auch die einzelnen Gemeinden lehnen die Massnahmen der Gruppe 3 des Finanzpakets dagegen mehrheitlich ab. Vielfach wird argumentiert, der Kanton solle die Mehrbelastungen allein tragen.
Am Grundsatzentscheid des Regierungsrats und des Grossen Rates, wonach Zusatzbelastungen auf Kanton und Gemeinden zu verteilen sind, wird grundsätzlich festgehalten. Der Anteil der Gemeinden beträgt nun allerdings weniger als ein Drittel. Der Verzicht auf die Mitbeteiligung der Gemeinden an den Bundeslasten würde zu einseitigen Belastungsverhältnissen führen. In Anbetracht der inzwischen absehbaren neuen Bundeslasten müsste der Anteil der Gemeinden bei einer Halbierung bei über 50 Mio. Franken liegen. Mit dem vorliegenden Antrag liegt der Anteil der Gemeinden jedoch weit unter der ursprünglich anvisierten Hälfte. Die Wirkung tritt zudem erst mit zeitlicher Verzögerung ein.
Es handelt sich um rein finanzpolitische Massnahmen ohne strukturelle Effekte. Die Unabhängigkeit von den laufenden Reformprojekten "Neue Aufgabenteilung" bzw. "Neuer Finanzausgleich" auf Ebene Bund/Kantone und Kanton/Gemeinden ist damit gewährleistet.
Viele Gemeinden verlangen, dass zuerst die Reduktion auf dem Staatssteuerfuss vom Grossrat rückgängig gemacht werde. Indessen ist die Aufhebung des Rabattes auf den Staatssteuern keine Alternative zur Mitbeteiligung der Gemeinden an den Bundeslasten, da zur Erreichung des Rechnungsausgleichs der Kanton den Steuerrabatt früher oder später ohnehin aufheben muss. Die vorgesehene Massnahme ist nie als Ersatz dafür verstanden worden.