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JA zum neuen Spitalgesetz :
Überparteiliches Komitee unterstützt das neue Spitalgesetz

Ein überparteiliches Komitee unter der Leitung von Grossrat Heinrich Schweizer (SVP) unterstützt das neue Spitalgesetz, über das am 18. Mai 2003 abgestimmt wird. Mit Kurt Aeschbach (SD/FP), Dr. Johanna Haber (EVP), Elisabeth Imhof (FDP) und Dr. Theo Vögtli (CVP) als Co-Präsidenten wird die Vorlage von allen bürgerlichen Parteien mitgetragen.

In seiner Einführung legte Gesundheitsdirektor Ernst Hasler die Beweggründe für die Revision des Spitalgesetzes aus dem Jahr 1971 dar. Die Sicherstellung einer guten und sicheren Spitalversorgung in einem geänderten Umfeld sei das Hauptanliegen der Gesetzesrevision. Angesichts überproportional steigender Prämien müssten neue Wege beschritten werden, um die Kosten zu dämpfen. Eine zentrale Massnahme bestehe darin, dass das neue Spitalgesetz den Kanton von seiner Doppelrolle als Spitalbetreiber und Leistungsbesteller entlastet, indem die drei Kantonsspitäler als gemeinnützige Aktiengesellschaften verselbständigt werden. Weiter solle die bisherige Defizitdeckung durch die Leistungsfinanzierung abgelöst werden. Das neue Spitalgesetz schafft die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit der Kantonsspitäler untereinander, die Regionalspitälern erhalten die Organisationsfreiheit.

Die Vertreter der das Komitee unterstützenden Parteien gingen vertieft auf die wichtigen Neuerungen des Spitalgesetzes ein. Grossrat Hans Dössegger (SVP) legte die Vorteile der für die Verselbständigung der drei Kantonsspitäler vorgesehenen Rechtsform der gemeinnützigen, das heisst nicht gewinnorientierten Aktiengesellschaften dar. Zu den Spitalregionen meinte er, dass deren Aufhebung angesichts geänderter Patientenströme und freier Spitalwahl der folgerichtige Schritt sei. Dr. Daniel Heller (FDP) verwies auf die guten Erfahrungen der Klinik Barmelweid mit der Rechtsform der gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Ruth Humbel Näf (CVP) hob aus Badener Sicht besonders die gestärkte Eigenständigkeit der Kantonsspitäler hervor. Weiter stellte sie die Auswirkungen für das Personal dar, für das ein Gesamtarbeitsvertrag mit angepassten Regelungen vorgesehen ist.

Regierung und Grosser Rat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das neue Spitalgesetz am 18. Mai 2003 anzunehmen. Im Grossen Rat wurde dem Gesetz mit 115 zu 45 Stimmen zugestimmt.

  • Staatskanzlei