Initiative für eine Energiepolitik mit Weitsicht
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Regierungsrat überweist Botschaft an den Grossen Rat
Der Regierungsrat hat die von der Grünen Partei eingereichte Volksinitiative für eine Energiepolitik mit Weitsicht verabschiedet und empfiehlt die Annahme der Initiative. Diese verlangt unter anderem eine Verdoppelung der erneuerbaren Energien bis 2020. Die Ziele der Initiative decken sich mit der kantonalen Energiestrategie.
Der Regierungsrat hat die Botschaft für die Volksinitiative der Grünen Partei für eine Energiepolitik mit Weitsicht verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen. In der Initiative wird unter anderem eine Verdoppelung der erneuerbaren Energien bis 2020 verlangt. Dieses Ziel deckt sich mit der kantonalen Energiestrategie, wie sie bereits im Planungsbericht energieAARGAU definiert und vom Grossen Rat 2006 gutgeheissen wurde. Der Regierungsrat empfiehlt dem Parlament die Annahme der Initiative; die Volksabstimmung ist für den 17. Mai oder den 27. September 2009 vorgesehen.
Bei der Erfüllung der Initiative spielt die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eine wichtige Rolle. Der Kanton Aargau unterstützt deshalb auf seinem Gebiet Projekte der KEV und stellt dazu Standorte zur Verfügung. So können unter anderem Dächer oder Autobahnüberdachungen für die Nutzung von Fotovoltaik genutzt werden. Die Realisierung der vorhandenen Potenziale im Kanton soll unterstützt und gefördert werden. Wie eine Potenzialanalyse der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zeigt, kann der Einsatz von Holz als Energieträger noch wesentlich ausgeweitet werden und ebenfalls einen spürbaren Beitrag zur Erfüllung der Initiative leisten. Zudem soll eine Windkarte, die gegenwärtig erstellt wird, die günstigen Standorte für Windkraftanlagen im Aargau aufzeigen.
Die zur Erfüllung der Initiative notwendigen Massnahmen müssen regelmässig auf die Energiepreisentwicklung und auf die Massnahmen des Bundes abgestimmt werden. Dazu baut der Aargau wie in energieAARGAU vorgesehen eine kantonale Energiestatistik auf. Zudem können mit einer Energiestatistik auch Rückschlüsse auf die Wirkung der einzelnen Massnahmen gezogen werden.
Auch in anderen Bereichen ist der Regierungsrat im Sinn der Initiative bereits aktiv geworden. So dürfen mit der revidierten Energiesparverordnung, die am 1. März 2009 in Kraft tritt, neue Gebäude nur noch etwa die Hälfte des bisherigen Energieverbrauchs aufweisen. Zudem ist eine Revision des Energiegesetzes vorgesehen. Auch das revidierte Baugesetz wird einen wichtigen Beitrag zu mehr Energieeffizienz leisten.