Info-Telefon für Steuergesetz
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Kanton gibt unter 062 835 25 55 Auskunft
Welche Änderung bringt das neue Aargauer Steuergesetz und ab wann gilt es bei einer Annahme durch das Volk am 18. April? Diese und andere Fragen beantworten Fachleute des Kantons telefonisch via 062 835 25 55.
Am 18. April 1999 findet die Volksabstimmung über das neue aargauische Steuergesetz statt. Im Vorfeld dieser Abstimmung werden viele Steuerpflichtige Fragen zu den zahlreichen Neuerungen in diesem Gesetz, zur 1-jährigen Gegenwartsbesteuerung und zum Übergangsrecht haben. Deshalb hat das Finanzdepartement unter 062 835 25 55 im Kantonalen Steueramt eine Auskunftsstelle eingerichtet. Speziell geschulte Fachleute (5 Steuerkommissäre, 1 Jurist und 1 Juristin) geben während den Bürozeiten Antwort auf alle Fragen rund um dieses neue Gesetz. Unter der gleichen Nummer sind weiterhin auch Auskünfte zur allgemeinen Neuschätzung der Liegenschaften erhältlich.