Höhere Steuerabzüge für Versicherungsprämien
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Start der Anhörung zur Teilrevision des Steuergesetzes
Der Regierungsrat eröffnet ein Anhörungsverfahren zur Frage, ob der heutige Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht werden soll. Damit würde insbesondere den in den letzten Jahren gestiegenen Krankenkassenprämien Rechnung getragen. Die heutige Pauschale wurde seit 2001 nie mehr an die Kostenentwicklung angepasst.
Der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen beträgt heute 4'000 Franken für verheiratete Personen respektive 2'000 Franken für alleinstehende und alleinerziehende Personen. In den letzten Jahren sind verschiedentlich parlamentarische Vorstösse zur Erhöhung des Pauschalabzugs eingereicht worden, vom Grossen Rat letztlich aber stets abgelehnt worden. Bei der Beratung der letzten Steuergesetzrevision hat der Grosse Rat eine Anpassung verlangt; auch wurde erneut ein Postulat eingereicht. Der Regierungsrat stellte daraufhin eine zeitnahe Gesetzesvorlage in Aussicht, die er nun in die Anhörung schickt. Der Kanton Aargau kennt im heutigen Umfeld einen relativ bescheidenen Pauschalabzug, weshalb eine Erhöhung aus Sicht des Regierungsrats grundsätzlich gerechtfertigt erscheint. Er beantragt eine Erhöhung auf 6'000 Franken für verheiratete und alleinerziehende Personen respektive 3'000 Franken für alleinstehende und alleinerziehende Personen. Damit wäre die Regelung des Kantons Aargau kongruent zur Regelung bei der direkten Bundessteuer.
Die beantragte Erhöhung des Pauschalabzugs bewirkt für den Kanton Aargau bei der Einführung im 2022 Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken und für die Gemeinden von 42 Millionen Franken. Der Regierungsrat führt die Anhörung trotz der veränderten Ausgangslage durch die Corona-Pandemie durch. "Wir erachten diese Entlastung der Aargauerinnen und Aargauer auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bevölkerung als sinnvoll", so Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth. "Der Regierungsrat behält sich nach Vorliegen der Anhörungsergebnisse allerdings vor, im August 2020 eine erneute finanzpolitische Lagebeurteilung vorzunehmen."
Die öffentliche Anhörung zur Teilrevision des Steuergesetzes dauert vom 30. April bis am 31. Juli 2020.
Die Anhörungsunterlagen sind abrufbar unter: Änderung Steuergesetz (StG)