Hochwasserschutz durch Gebäudeversicherung mitfinanzieren?
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Öffentliche Anhörung
Das Baudepartement ist beauftragt für eine Vorlage die öffentliche Anhörung durchzuführen, welche die finanzielle Unterstützung der Elementarschadenverhütung im staatlichen Hochwasserschutz durch die Gebäudeversicherung vorsieht.
Der Schutz von Personen und Sachen gegen Naturgewalten ist grundsätzlich Sache des Gemeinwesens. Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass sich Bund, Kanton und Gemeinden die Kosten für Schutzmassnahmen teilen. Die in letzter Zeit aufgetretenen Elementarschäden, insbesondere diejenigen als Folge von Hochwasser und Überschwemmung, rufen nach wirkungsvollen Verhütungsmassnahmen. Solche Massnahmen liegen nach dem Motto, wonach Vorbeugen besser als Heilen ist, auch im Interesse der zur Schadendeckung verpflichteten Versicherungen. Nach Meinung des Regierungsrates soll daher die Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt (AGVA) staatliche Verhütungsmassnahmen, vor allem im Bereich Wasserbau, finanziell unterstützen. Er geht davon aus, dass eine begrenzte Beitragsleistung aus den Prämien aller Versicherter gerechtfertigt ist, weil langfristig ein entsprechend niedrigerer Schadenaufwand resultieren wird, sich die Beitragsleistung also längerfristig für die AGVA lohnt. Dabei verdienen selbstverständlich nur Massnahmen gegen bestehende Gefahrensituationen an Bächen und Flüssen diese Unterstützung. Neue zonenrechtliche Vorschriften, insbesondere betreffend die Pflicht zur Ausscheidung von Gefahren- und Überflutungsgebieten, sollen sicherstellen, dass inskünftig keine gefährdeten Gebiete mehr in die Bauzonen einbezogen werden.
Die Einführung der vorgesehenen Beitragsleistung der AGVA setzt die Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes, die Sicherstellung einer sachgerechten Zonierung eine Anpassung des Baugesetzes voraus. Zu den Entwürfen und Konzepten kann bis zum 15. September 2000 Stellung bezogen werden.