Hauptverhandlung im Tötungsdelikt Nicola Lindenthal
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Mitteilung über die organisatorische Abwicklung der Hauptverhandlung
Vor Bezirksgericht Rheinfelden wird in der Zeit von Montag, 10. November 2008, bis Dienstag, 18. November 2008, die Hauptverhandlung durchgeführt. Verhandlungsbeginn ist am Montag, 10. November 2008, 08.00 Uhr, an den Folgetagen 08.30 Uhr (Dienstag, 19. November 2008) und 08.15 Uhr (Mittwoch 12. bis Dienstag, 18. November 2008). Über den genauen Termin der Urteilsverkündung wird im Laufe der Hauptverhandlung mündlich orientiert.
Aus Platzgründen wird die Verhandlung im Feuerwehrmagazin der Gemeinde Rheinfelden durchgeführt. Die Gebäulichkeiten des Bezirksgerichts bieten leider für die zu erwartende Anzahl interessierter Personen und der Presse bzw. den Medien nicht ausreichend Platz, sodass ausnahmsweise eine Verlegung vorgenommen werden musste.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine mobilen Telefongeräte und andere elektronische Geräte in das Gebäude mitgenommen werden dürfen. Es finden Eingangskontrollen statt.
Für den ersten Verhandlungstag sind eine kurze Befragung des Angeklagten zu den persönlichen Verhältnissen und anschliessend der Familienangehörigen des Angeklagten und des Opfers sowie ein Augenschein vorgesehen. Vom zweiten Verhandlungstag bis und mit Donnerstag ist die Befragung von Zeugen aus dem weiteren Umfeld des Angeklagten und des Opfers anberaumt. Ebenso findet am zweiten Verhandlungstag ein weiterer Augenschein statt. Am Freitag, 14. November 2008, werden Sachverständige und anschliessend der Angeklagte befragt. Für die Befragung des Angeklagten ist zusätzlich der Samstagmorgen eingerechnet. Am Montag, 17. November 2008, beginnen die Plädoyers.
Die Presse ist gebeten, davon Kenntnis zu nehmen, dass in den Gebäulichkeiten des Feuerwehrmagazins keine Aufnahmen gemacht werden dürfen und daher keine elektronische Geräte (inklusive mobile Telefongeräte, Laptop etc) zugelassen sind. Diese können beim Eintreten abgegeben werden. Aufnahmen ausserhalb der Gebäude des Feuerwehrmagazins im Bereich der Absperrung sind untersagt, jedoch im übrigen Aussenbereich ohne weiteres möglich.
Die Anklageschrift kann den akkreditierten Medien ab Mittwoch, 05. November 2008, zur Verfügung gestellt werden. Wollen Sie sich diesbezüglich bitte mit der Gerichtskanzlei in Verbindung setzen.