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Hallwilersee ladet zum Bade :
Badewasserqualität in Aargauer Fliessgewässern

Im Hallwilersee kann ohne Einschränkungen gebadet werden. Aare, Reuss, Limmat und Rhein sind am Tag nach starken Regenfällen zu meiden. So lautet das Fazit der neusten Badewasser-Untersuchungen des Kantonalen Laboratoriums.

Die Eidgenössische Gewässerschutzverordnung schreibt den Kantonen die Überprüfung der Badewasserqualität von Oberflächengewässern vor. Das Kantonale Labor hat am 7. und 8. Juli zum zweiten Mal in diesem Jahr an 16 Stellen Wasserproben erhoben.

Das Wasser wird auf Escherichia coli und Salmonellen geprüft. Aufgrund der Anzahl dieser Fäkal-Keime wird das Wasser in vier Qualitätsstufen eingeteilt:
- A (sehr gut), B (gut): keine Beeinträchtigung der Gesundheit.
- C (akzeptabel): Beeinträchtigung der Gesundheit nicht auszuschliessen. Nicht tauchen; nach dem Baden gründlich duschen.
- D (schlecht): Gesundheitsrisiko. Es wird vom Baden abgeraten.

Nach starken Regenfällen, z.B. nach einem Gewitter, kann sich die Wasserqualität während ca. zwei Tagen etwa um eine Stufe verschlechtern. Dies trifft hauptsächlich für das Wasser der Flüsse zu. Auch der Einlauf einer ARA kann örtlich die Wasserqualität herabsetzen. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die Badequalität ansonsten sehr stabil ist. Die vom Kantonalen Laboratorium herausgegebenen Empfehlungen gelten aber streng nur für die geprüften Stellen:

Gemeinde / Fluss/See / Lage / Beurteilung
Aarau Aare Alti Badi C
Aarau Aare Schachen B
Brugg Aare Schachen C
Birrwil Hallwilersee Badi A
Beinwil a. See Hallwilersee Badi B
Meisterschwanden Hallwilersee Seerose A
Meisterschwanden Hallwilersee Badi Tennwil A
Seengen Hallwilersee Brestenberg A
Merenschwand Reuss Reussbrücke B
Mellingen Reuss Vor ARA B
Gebenstorf Reuss Reussbrücke B
Spreitenbach Limmat Limmatinseli B
Kaiserstuhl Rhein Zollübergang B
Full-Reuenthal Rhein Uferweg B
Wallbach Rhein Badeplatz B
Rheinfelden Rhein Strandbad A

Damit der Badeplausch ohne Zwischenfälle abläuft, seien nochmals die sechs Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft in Erinnerung gerufen:

1. Nie erhitzt ins Wasser springen.
2. Nie mit ganz leerem oder ganz vollem Magen schwimmen! Nach üppigem Essen zwei Stunden warten. Alkohol meiden.
3. Kleine Kinder nie unbeaufsichtigt am Wasser lassen - sie kennen keine Gefahren.
4. Nie in trübe oder unbekannte Gewässer springen.
5. Luftmatratzen oder Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser - sie bieten keine Sicherheit.
6. Auch der besttrainierte Körper wird mal schwach. Deshalb: Lange Strecken nie alleine schwimmen.

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