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Gute Lösung für alle Beteiligten gefunden :
Regierungsrat genehmigt Landabtausch zwischen Franke Immobilien AG und Kanton Aargau sowie Kanton Aargau und Gemeinde Aarburg

Zwischen dem Kanton Aargau und der Franke Immobilien AG wird Land abgetauscht. Zudem tritt der Kanton die Rondellen-Parzelle an die Gemeinde Aarburg ab. Damit erhält der Kanton Kulturland für den Realersatz bei ökologischen Ausgleichsmassnahmen, die Franke Immobilien AG hat attraktives Land für die Realisierung der "Wohninsel Aarburg" und die Gemeinde Aarburg kann die Rondellen-Parzelle in die Stadtplanung einbinden. Bedingung für den Landabtausch ist die Zustimmung der Gemeindeversammlung zur Einzonung eines Teils des neuen Franke-Lands.

Im März 2005 beauftragte der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) die Sektion Landerwerb im Department Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit dem Verkauf des Gishaldenhofs in Aarburg, der dem Jugendheim Aarburg zugewiesen ist. Dieser Hof befindet sich angrenzend an das Betriebsareal der Franke Immobilien AG, welche ihrerseits entlang der alten Zofingerstrasse Land besitzt. Die Franke Immobilien AG beabsichtigte, auf einem Teil dieser Fläche die Vision "Wohninsel Aarburg" (Wohnen mit 2000 Watt) zu realisieren.

Als ökologische Ausgleichsmassnahme soll beim geplanten 6-Streifenausbau der A1 die Wigger verlegt und aufgewertet sowie die Hochwassersicherheit verbessert werden. Dazu wird Kulturland benötigt, für das von den Bauern Realersatz gefordert wird. Der Kanton Aargau verfügte bisher aber über keinen adäquaten Realersatz.

Gestützt auf diese Ausgangslage wurden auf Initiative des BVU Verhandlungen mit der Franke Immobilien AG über einen Abtausch des Gishaldenhofs mit Umschwung gegen Kulturland mit einem Streifen eingezontem Land entlang der alten Zofingerstrasse geführt. Dieser Landabtausch kam nun zustande unter der Voraussetzung, dass die Einwohnergemeindeversammlung Aarburg voraussichtlich im November 2008 der für die Realisierung der ersten Etappe der "Wohninsel Aarburg" benötigten bedingten Einzonung von 1,3 ha Kulturland im Gebiet Gishaldenhof zustimmt. Damit werden für beide Parteien optimale Verhältnisse zur Verwirklichung ihrer mittel- und langfristigen Bedürfnisse geschaffen.

Der Vorsteher des BVU, Landammann Peter C. Beyeler, brachte zudem die Idee ein, den Landabtausch zusätzlich mit einem Abtausch der für die Ortskernumfahrung Aarburg erworbenen Rondellen-Parzelle zu verbinden. Damit könnten die von der Gemeinde Aarburg im Zusammenhang mit der Aufwertung der Altstadt geplanten Massnahmen unterstützt werden.

Unter der Voraussetzung, dass das Bauland entlang der alten Zofingerstrasse eingezont bleibt, wurde dem Gemeinderat Aarburg die unentgeltliche Abtretung der Rondellen-Parzelle sowie ein auf 15 Jahre befristeter Nutzungsverzicht auf dem Baulandstreifen in Aussicht gestellt.

Aus dem Landabtausch entstehen für alle Beteiligten Vorteile:

- Der Kanton Aargau hat den Gishaldenhof verkauft, resp. abgetauscht. Zudem verfügt er nun über Kulturland an der Autobahn für den Realersatz im Zusammenhang mit dem 6-Streifenausbau der A1 und eingezontes Bauland entlang der alten Zofingerstrasse mit einem befristeten Nutzungsverzicht.

- Die Franke Immobilien AG übernimmt den unmittelbar an ihr Betriebsareal angrenzenden Gishaldenhof und verfügt, unter der Bedingung, dass sie ihr Wohninsel-Projekt realisiert, über eine eingezonte Fläche von 1,3 ha an schöner Wohnlage mit ausgezeichneter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Zudem übernimmt sie den bis Ende 2014 laufenden Pachtvertrag mit dem heutigen Pächter und ist bereit, mit ihm über die Zeit nach Pachtende bis zu dessen Pensionierung eine Vereinbarung über eine Weiterbeschäftigung abzuschliessen.

- Die Einwohnergemeinde Aarburg ist Eigentümerin der zentral gelegenen Rondellen-Parzelle und kann sie in die geplanten Aufwertungsmassnahmen der Altstadt einbinden.

Der Einwohnergemeindeversammlung Aarburg wird am 20. Juni 2008 ein Begehren für einen Planungskredit für die Altstadtaufwertung unterbreitet. Dieser Antrag ist vom Landabtausch losgelöst und die Neugestaltung der Rondellenparzelle erfolgt unabhängig von den Besitzverhältnissen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt