Grossratswahlen 2005
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Wahlpropaganda der Parteien
In wenigen Gemeinden der Bezirke Bremgarten und Lenzburg enthalten einzelne den Stimmberechtigten zugestellte Umschläge mit Wahlpropaganda der Parteien einen nicht vollständigen Satz Unterlagen. Solche Umschläge können bei der Gemeindekanzlei ausgetauscht werden. Die amtlichen Wahllisten (Wahlzettel) sind von diesem Fehler nicht betroffen.
Die Unterlagen für die Grossratswahlen 2005 werden gegenwärtig an die Stimmberechtigten ausgeliefert. In einzelnen Gemeinden der Bezirke Bremgarten und Lenzburg können Umschläge mit Wahlpropaganda der an der Wahl beteiligten Parteien nicht einen vollständigen Satz dieser Flugblätter enthalten.
In Gemeinden des Bezirks Bremgarten ist bei einer Partei das Flugblatt der Bezirkspartei Aarau, in Gemeinden des Bezirks Lenzburg bei einer anderen Partei das Flugblatt der Bezirkspartei Brugg beigelegt. Sämtliche Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden werden von der Staatskanzlei auf die Fehlermöglichkeit hingewiesen.
Stimmberechtigte, die einen fehlerhaft zusammengestellten Umschlag mit Wahlpropaganda erhalten haben, können diesen bei ihrer Gemeindekanzlei austauschen.