Grossratskommission unterstützt neues Pflegegesetz
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Pflegegesetz (PflG) wird zuhanden des Grossen Rats verabschiedet
Am 27. November 2006 hat die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) in erster Beratung den Entwurf des neuen Pflegegesetzes einstimmig genehmigt und mit ein paar wenigen Änderungsvorschlägen zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Das neue Pflegegesetz basiert auf den in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung festgelegten Strategien und definiert die gesetzliche Verantwortlichkeit und die Angebote in der Langzeitversorgung.
Zu den strategischen Zielen gehört die Sicherstellung der Lebens-, resp. Pflegequalität der betagten Menschen im Kanton Aargau mittels geeigneten Angeboten sowie die Dämpfung der Zunahme an stationären Langzeitpflegebetten. Zu einem der Eckpunkte im Pflegegesetz gehört der Wechsel von der objekt- zur personenbezogenen Finanzierung in den Pflegeinstitutionen. Damit die finanziellen Auswirkungen nicht zu einer Sozialhilfebedürftigkeit von Betagten führen, werden die von Versicherungsleistungen und eigenen Mitteln nicht gedeckten Mehrkosten durch Ergänzungsleistungen aufgefangen.
Konzeptionell verankert werden im neuen Gesetz auch die bereits bestehenden sowie neu geschaffenen oder zu schaffende Fachkonzepte und Angebote wie Spitex, Ombusdsstelle, Forum für Altersfragen, Übergangs- und Palliativpflege, Qualitätssicherungssystem usw. Auf Antrag der Kommission wurde auch die Freiwilligenarbeit ins Gesetz aufgenommen. Mittels eines vernetzten Angebots an ambulanten und stationären Angeboten wird sichergestellt, dass die betagten Menschen im Kanton Aargau möglichst lange in der vertrauten Umgebung verbleiben können. Mit kostenbewusstem Handeln und einem einheitlichen Finanzierungssystem bei den stationären Angeboten werden weitere Anliegen der GGpl umgesetzt, wobei auch die Bedürfnisse der Gemeinden ernst genommen werden.
In der Schlussabstimmung wurde das Pflegegesetz in der bereinigten Fassung einstimmig genehmigt.