Grossratskommission befürwortet die Sparmassnahmen
An ihren Sitzungen vom 24. April 2014 und vom 5. Mai 2014 hat die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung der Kantonsfinanzen in ihrem Arbeitsbereich mehrheitlich zugestimmt.
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an zwei Sitzungen vom 24. April 2014 und 5. Mai 2014 nebst dem Jahresbericht auch die Leistungsmassnahmen zur Entlastung der kantonalen Finanzen in ihrem Zuständigkeitsbereich intensiv beraten.
In allen Bereichen aus dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) stimmte die Kommission den vorgeschlagenen Massnahmen sowohl im Kompetenzbereich des Grossen Rats als auch im Kompetenzbereich des Regierungsrats selber vollumfänglich zu.
Der Erfolg der Aktion Crime Stop hat einmal mehr deutlich gemacht, dass im Bereich der Sicherheit nur begrenzt gespart werden darf. Die Kommission folgte dieser Maxime und sprach dem DVI ihr Vertrauen in die Massnahmen aus.
Im Kompetenzbereich des Grossen Rats stimmte die Kommission der Einsparung von Abgeltungen für geleistete kriminalpolizeiliche Tätigkeiten durch Regionalpolizeien zu. In Zukunft kann eine Regionalpolizei immer noch kriminalpolizeiliche Tätigkeiten für die Kantonspolizei vornehmen, sie muss jedoch nicht mehr zwingend dafür entschädigt werden.
Die SIK befürwortet ebenso zwei Massnahmen im Bereich der Strafverfolgung. Diese erlauben der Staatsanwaltschaft, den Kostendeckungsgrad für Strafverfahren zu erhöhen sowie die staatsanwaltschaftlichen Leistungen an die verurteilten Personen zu verrechnen.
Die im Bereich Militär und Bevölkerungsschutz geplante Entlastungsmassnahme "Einführung einer Verwaltungsentschädigung bei den Ersatzbeiträgen im Bereich der Schutzraumprojekte" stiess bei den Kommissionsmitgliedern der SIK auf keine Gegenliebe. Diese Massnahme des Departements Gesundheit und Soziales wird im nächsten Jahr im Rahmen der Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes abschliessend beraten. Im Sinne einer Meinungsäusserung/Konsultativabstimmung lehnte die Kommission diese Massnahme mit 1:0 Stimmen bei 10 Enthaltungen ab.
Die Kommission SIK hat somit ihre Beratungen der Leistungsanalyse beendet. Die entsprechenden Ergebnisse und Anträge werden an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. In den kommenden Wochen prüft die KAPF, als federführende Kommission, sämtliche Massnahmen der Leistungsanalyse aus finanzpolitischer Sicht. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden. Die erste Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich am 24. Juni 2014 und 1. Juli 2014.