Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Grippeimpfstoff wird ausgeliefert und verteilt :
Angehörige von Risikogruppen können sich ab Mitte November impfen lassen

Der Impfstoff für die pandemische Grippe (A)H1N1 wird in der zweiten Novemberwoche ausgeliefert. Das bedeutet, dass sich die Angehörigen von Risikogruppen ab Mitte November bei den frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten impfen lassen können.

Die erste Lieferung von Impfstoff für die pandemische Grippe (A)H1N1 steht bevor. In der zweiten Novemberwoche liefert der Bund dem Kanton Aargau 18'000 Dosen des Impfstoffs Focetria (Novartis) und 45'500 Dosen des Impfstoffs Pandemrix (GSK). Dies, nachdem die Zulassung dieser beiden Impfstoffe in den vergangenen Tagen erfolgt ist. Für den dritten Impfstoff Celtura (Novartis) liegt die Zulassung dagegen noch nicht vor.

Aufgrund der vergleichsweise bescheidenen Kontingente, die zum heutigen Zeitpunkt ausgeliefert und verteilt werden können, steht der Impfstoff in einer ersten Phase ausschliesslich den Risikogruppen zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Impfstoff Pandemrix als auch für den Impfstoff Focetria, wobei für letzteren keine weiteren Kontingente zu erwarten sind. Die Abgabe an niedergelassene Gynäkologen und Pädiater sowie Spitäler muss daher sorgfältig geplant werden. Damit wird sicher gestellt, dass alle Angehörigen von Risikogruppen im Alter von sechs Monaten bis achtzehn Jahre insbesondere Schwangere sowie Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren in den Genuss des Impfschutzes kommen.

Der Impfstoff Pandemrix wird über das erste Kontingent hinaus zwar weiter verfügbar sein. Die erste Lieferung dieses Impfstoffs wird aber ebenfalls den Angehörigen von Risikogruppen in diesem Fall jenen ab achtzehn Jahren zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um das Gesundheitspersonal (mit Patientenkontakt), Jugendliche, Erwachsene und Personen bis 64 Jahre mit chronischen Krankheiten sowie enge Kontaktpersonen im gleichen Haushalt. Personen, die nicht den erwähnten Risikogruppen angehören, können sich später je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe impfen lassen.

Die Armeeapotheke liefert die Impfstoffe an den Kanton aus. Dieser verteilet sie in der Folge an Ärzte und Spitäler. Die Impfung für die pandemische Grippe (A)H1N1 erfolgt demnach ebenso über die niedergelassene Ärzteschaft wie jene für die saisonale Grippe. Der Kanton Aargau verzichtet auf die Inbetriebnahme von Zentren für die flächendeckende Massenimpfung der Bevölkerung. Die Planungen der Regionalen Führungsorgane liegen jedoch vor und können bei Bedarf jederzeit umgesetzt werden.

  • Departement Gesundheit und Soziales