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Golfplatz in Zurzach beschlussreif :
Richtplananpassung vor Grossem Rat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, im Richtplan die Festsetzung eines Golfplatzes in Zurzach zu beschliessen. Weitere Elemente der Gesamtvorlage sind eine Anpassung des Auengebiets in Rietheim sowie die Festsetzung der Landschaften von kantonaler Bedeutung in beiden Gemeinden.

In den Gemeinden Rietheim und Zurzach bestehen seit Jahren offene Fragen zur Nutzung der Gebiete Rifeld/Grien mit den nördlich anschliessenden Auen. Davon zeugen nicht nur die intensiven Diskussionen der Interessengruppen vor Ort, sondern auch die Aussagen im Richtplan, die zu einem grossen Teil den Kategorien Zwischenergebnis (weitere Abstimmung erforderlich) und Vororientierung (Information) angehören. Dieser Sachverhalt blockiert die Realisierung oder Weiterentwicklung von Planungen und Vorhaben in beiden Gemeinden.

In den letzten Jahren wurde auf den verschiedensten Ebenen nach einer einvernehmlichen Gesamtlösung gesucht. Im Herbst 2004 fand eine Vernehmlassung und Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans statt. Diese hat die unterschiedlichen Interessen deutlich aufgezeigt und zu weiteren Abklärungen und neuen Lösungen geführt. Nun liegen Vorschläge vor, welche die vielfältigen Nutzungsansprüche an diesen Raum koordinieren und den Anliegen aller Interessengruppen Rechnung tragen. Mit der Anpassung des Richtplans sollen diese in eine verbindliche Form überführt werden.

Den ablehnenden Eingaben zum Golfplatz bei der Vernehmlassung und Mitwirkung wurde mit einer Einschränkung seines Standorts Rechnung getragen. Im Richtplanbeschluss soll festgehalten werden, dass die Festsetzung ausschliesslich für das Gemeindegebiet Zurzach gilt. Der Einbezug der Gemeinde Rietheim bei der Realisierung eines Golfplatzes ist somit nur unter der Voraussetzung einer neuen, ergänzenden Anpassung des Richtplans möglich. Laut Angaben der Initianten bietet das auf Zurzacher Gemeindegebiet nachweislich verfügbare Areal genügend Raum für die Realisierung einer 9-Loch-Anlage und einer Driving-Range.Die vorgesehene Anpassung des Auengebiets umfasst eine Abstimmung mit den Flächen von nationaler Bedeutung, insbesondere die Ausscheidung einer Pufferzone entlang des Seitenarmes "Chli Ri". Die bisher als Vororientierung klassierten Flächen werden hingegen aus dem Richtplan gestrichen. Mit der daraus resultierenden Entlassung von 27 Hektaren Landwirtschaftsfläche aus dem Auenperimeter wird im Sinne eines Kompromisses den Interessen der Landwirtschaft Rechnung getragen.

Unbestritten war die Festlegung der Landschaften von kantonaler Bedeutung. Sie wird der grossräumigen Bedeutung der Landschaftskammer gerecht, lässt aber am Siedlungsrand der Gemeinden Rietheim und Zurzach Spielraum für bedarfsgerechte Anpassungen offen.

Der Grosse Rat muss jetzt einen Grundsatzentscheid fällen. Wenn er den Richtplananpassungen zustimmt, können die einzelnen Projekte weiterverfolgt und auf der Ebene der kommunalen Nutzungsplanungen von Rietheim und Zurzach festgelegt werden. Im Fall des Golfplatzes braucht es zusätzlich noch eine Gestaltungsplanung und ein Baugesuchsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
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