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Goji-Beeren-Produkte: Zahlreiche Beanstandungen :
Kampagne des Amts für Verbraucherschutz deckt Mängel auf

In zahlreichen Apotheken, Drogerien und Reformläden werden derzeit Goji-Beeren und Goji-Beeren-Produkte angeboten. Eine Kampagne des Amts für Verbraucherschutz hat ergeben, dass von elf Produkten deren sieben beanstandet werden mussten.

Die Goji-Beeren, Früchte des Bocksdorn-Strauchs, werden vor allem in Tibet und in weiteren Teilen Chinas gewonnen. Die Eigenschaften der Beeren und der Produkte aus den Früchten werden hierzulande vor allem wegen ihrer natürlichen Inhaltsstoffe angepriesen. Untersuchungen in der EU zeigten, dass Goji-Beeren teilweise zur Hygienisierung in den Erzeugerländern bestrahlt werden. In der Schweiz ist das Inverkehrbringen von bestrahlten getrockneten Beeren bewilligungspflichtig. Zusätzlich ist eine Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen bei bewilligten Produkten deklarationspflichtig. Das Bundesamt für Gesundheit hat bis heute keine entsprechende Bewilligung erteilt.

Das Amt für Verbraucherschutz hat sich vor diesem Hintergrund in einer Kampagne mit den Beeren und den einschlägigen Produkten befasst. Dabei wurden acht Mal getrocknete Goji-Beeren und je einmal Goji-Beerensaft, Beerenpastillen und Früchtetee mit Goji-Beeren untersucht. Die Untersuchungen an den Proben, die in drei Apotheken, einer Drogerie, zwei Reformläden, einem China-Laden sowie bei einem Grossverteiler erhoben wurden, ergaben folgendes Bild: Zwei Produkte aus getrockneten Goji-Beeren erwiesen sich eindeutig als bestrahlt das Inverkehrbringen wurde verboten. Die Untersuchungen an den Goji-Pastillen zeigten, dass zu deren Herstellung eine bestrahlte Zutat oder eine Zutat mit bestrahlten Teilen eingesetzt worden war. Weiter war bei keiner der acht Goji-Beeren-Proben auf der Verpackung ein Hinweis auf eine Schwefelung vorhanden. Fünf Proben mussten jedoch wegen des Fehlens dieses Hinweises beanstandet werden. Bei einer Probe lag der Messwert gar sieben Mal über dem Höchstwert der Zusatzstoffverordnung. Der Hinweis über die Schwefelung ist bei Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben, weil Sulfite schwere Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen können. Ein weiteres Produkt wurde wegen unerlaubter Heilungsanpreisungen beanstandet.

Eine aufschlussreiche Information zu den Pastillen schliesslich: Goji-Beeren werden fälschlicherweise oft für ihren aussergewöhnlich hohen Gehalt an Vitamin C ausgelobt. Zudem werden die Goji-Pastillen als eine Nahrungsergänzung für die Versorgung mit Vitamin C angepriesen. Gut zu wissen dabei: Bei der Herstellung der untersuchten Pastillen gemäss Zutatenliste wurde gesetzeskonform reines Vitamin C eingesetzt. Wobei sich berechnen lässt, dass dieser Zusatz mehr als 99 Prozent des Gehalts an Vitamin C der Pastillen ausmachte.

Das Amt für Verbraucherschutz wird die Situation angesichts der zahlreichen Beanstandungen im Auge behalten. Dabei geht es neben dem Schutz vor gesundheitlichen Risiken um die Einhaltung der Bewilligungs- und Deklarationspflicht sowie um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung durch irreführende oder falsche Angaben.

  • Departement Gesundheit und Soziales