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Gleichstellungs-Fälle im Internet :
Deutschschweizer Gleichstellungsbüros realisieren gemeinsame Datenbank

Wie wehren sich Frauen gegen diskriminierende Lohnunterschiede, Entlassungen oder sexuelle Belästigung? Die Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentiert 250 Entscheide nach Wie wehren sich Frauen gegen diskriminierende Lohnunterschiede, Entlassungen oder sexuelle Belästigung? Die Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentiert 250 Entscheide nach Gleichstellungsgesetz aus elf Kantonen zu geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung. Für den Aargau sind 21 Fälle dokumentiert. Die Datenbank geht am Internationalen Frauentag online.

Eine Industriearbeiterin erreicht, dass der Stundenlohn an jenen der Kollegen angepasst wird. Als der Arbeitgeber die Löhne der Männer senken will, blitzt er vor Gericht ab. Eine Chemikerin wird mit 17 000 Franken entschädigt, weil sie trotz guter Leistungen nach dem Mutterschaftsurlaub ohne Begründung die Kündigung erhält. Eine Journalistin erstreitet nach sechs Gerichtsurteilen Lohngleichheit. Solche Beispiele finden sich in der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch. Gesammelt wurden rund 250 Klagen von Frauen, einigen Männern und von Verbänden. Sie wehrten sich gegen Lohndiskriminierung, wegen sexueller Belästigung oder Mobbing, missbräuchlicher Entlassung und Willkür bei der Anstellung oder Pensionierung.

Seit Mitte 1996 ermöglicht das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, sich gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung in der Arbeitswelt zu wehren. Mit der Datenbank sollen Hemmschwellen abgebaut werden. Über die Dokumentation www.gleichstellungsgesetz.ch erfahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie eine Klage abläuft. Personalfachleute erhalten Hinweise für Massnahmen im Betrieb. Juristische Fachleute und Medienschaffende finden Grundlagen für ihre Recherchen.

Die Schlichtungsfälle und Gerichtsurteile sind von einer Juristin recherchiert und danach journalistisch überarbeitet worden. Einfache Suchfunktionen bieten Zugang zur Diskriminierungsart, Arbeitsbereich und Beruf der Klagenden und Jahr des Urteils. Die Dokumentation wird laufend aktualisiert. Neben der Fallsammlung enthält sie Wegleitungen durch die Gerichtsinstanzen und zahlreiche Links zu Fach- und Beratungsstellen. Das Projekt steht unter der Trägerschaft der Gleichstellungsbüros aus elf Kantonen: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Zürich. Es wird vom Bund im Rahmen der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz unterstützt. Die Datenbank startet am Internationalen Frauentag, 8. März. Mit der Wahl dieses Datums will die Trägerschaft darauf aufmerksam, dass Lohngleichheit längst nicht realisiert ist. Männer verdienen im Schnitt einen Fünftel mehr als Frauen, im Kader steigt der Unterschied sogar auf 30 Prozent. Die Datenbank soll dazu beitragen, dass die gesetzlich verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern verstärkt in der Arbeitswelt durchgesetzt wird.

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