Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Gesundheitspolitische Gesamtplanung liegt vor :
Das Strategiepapier geht in die Vernehmlassung

Mit der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung stellt der Regierungsrat dem Grossrat ein Instrument zur strategischen Planung des Gesundheitswesens im Aargau zur Verfügung. Im umfassenden Planungswerk werden sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens abgebildet, deren Zusammenhänge und Schnittstellen, sowie die künftige Stossrichtung aufgezeigt.

Der Kanton Aargau ist der erste Kanton, der eine Gesundheitspolitische Gesamtplanung erarbeitet hat. Gesetzliche Grundlage ist §5 des Spitalgesetzes vom 25. Februar 2003: Der Grosse Rat erlässt im Sinne von § 79 der Kantonsverfassung die Gesundheitspolitische Gesamtplanung. Sie erhält die strategischen Ziele und Grundsätze im Gesundheitswesen und legt die Standorte der Spitäler fest. Die Gesamtplanung ist periodisch zu überprüfen. Mit dem neuen Spitalgesetz wurden die Zuständigkeiten verschoben. Da die Spitalkonzeption neu in der Verantwortung des Regierungsrates ist, soll der Grosse Rat mit dem Instrument der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung an der strategischen Ausrichtung und Steuerung der Gesundheitspolitik im Kanton Aargau beteiligt sein. Dies bedeutet einerseits, dass die Gesundheitspolitische Gesamtplanung sich als Strategiepapier von der operativen Umsetzung abgrenzen muss. Andererseits soll die gesundheitspolitische Gesamtplanung die grundsätzlichen und praktikablen Stossrichtungen des Kantons im von Reformen geprägten Gesundheitswesen der nächsten Jahre aufzeigen, ohne insgesamt allzu theoretisch verhaftet zu bleiben.

Als Resultat liegen nun insgesamt 25 Strategien zu den einzelnen Bereichen des Gesundheitswesens vor. Die Umsetzung der einzelnen Strategien erfolgt in der verfassungsrechtlich gebotenen Form (z.B. Gesetzgebungen, Konzeptionen), womit der Einbezug der zuständigen Behörden und Organe sichergestellt ist.

Weitere Inhalte sind die Rechtsgrundlagen, die Rahmenbedingungen und externen Einflüsse und die Grundsätze der aargauischen Gesundheitspolitik.Bei den 25 Strategien handelt es sich um Themenbereiche, in welchen der Kanton Gestaltungsspielraum hat. Zu den einzelnen Themen gehören:

- Die Gesundheitsvorsorge - der Gesundheitsschutz- Die Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Akutbereich- Die Gesundheitsversorgung im Langzeitbereich- Die Gesundheitsversorgung in Spezialbereichen

Aufgrund der politischen Bedeutung und fachlichen Komplexität hat der Regierungsrat beschlossen, für die Gesundheitspolitische Gesamtplanung, auch ohne rechtliche Verpflichtung, ein offizielles Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.Die Vernehmlassung dauert drei Monate. Die gesamten Unterlagen stehen im Internet unter www.ag.ch/vernehmlassungen

  • Staatskanzlei