Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht
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Start der Anhörung
Gemäss Bundesvorgaben muss die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen durch eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt erfolgen. Mittels einer befristeten Übergangsverordnung hat der Regierungsrat die notwendigen Grundlagen für die Schaffung der Anstalt bereits per 1. Januar 2012 geschaffen. Die Übergangsverordnung ist auf den 1. August 2013 durch ein Gesetz abzulösen. Die Anhörung zum neuen Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht dauert bis zum 30. April 2012.
Im März 2010 hat das Bundesparlament die Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge beschlossen und damit die neuen Strukturen der BVG-Aufsicht festgelegt. Die Reform hat tief greifende Auswirkungen auf die BVG-Aufsicht der Kantone, weil sie neu durch eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt zu erfolgen hat.
Für die Bildung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Da die Neuregelung bereits per 1. Januar 2012 notwendig wurde, konnte der ordentliche Gesetzgebungsprozess nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
Die Übergangsverordnung vom 29. Juni 2011 zur BVG- und Stiftungsaufsicht im Kanton Aargau regelt die Grundzüge der Organisation der BVG- und Stiftungsaufsicht. Die per 1. Januar 2012 neu geschaffene Anstalt, die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA), nimmt auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen wahr.
Mit der Vorlage werden im Wesentlichen die Bestimmungen der bestehenden Übergangsverordnung in das Gesetz überführt. Die Bestimmungen sind so gestaltet, dass Lösungen zur Zusammenarbeit möglich sind.