GAV für Assistenzärzte
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Der Gesamtarbeitsvertrag liegt vor
Der Regierungsrat hat dem Gesamtarbeitsvertrag für Assistenzärzte zugestimmt. Er wird vom Gesundheitsdepartement und vom Verband Schweizerischer Assistenz-und Oberärzte am 27. Juni 2002 unterzeichnet und tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.
Die Notwendigkeit eines Gesamtarbeitsvertrages hat sich schon lange abgezeichnet. Bereits 1989 wurde die Arbeits-und Präsenzzeit für Assistenzärzte durch einen Regierungsratsbeschluss erstmals geregelt. Sie beinhaltete eine Präsenzzeit von maximal 65 Wochenstunden. Die effektive Einsatzzeit wurde damals auf maximal 55 Wochenstunden festgesetzt.
Diese Vorlage entsprach nicht den Vorstellungen des Verbandes und der Ärzteschaft. Sie verlangten eine Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche. Es begann eine Phase der intensiven Verhandlungen zwischen Regierung und Verband. Daraus resultierte eine Zwischenlösung mit einer maximalen Arbeitszeit von 55 Stunden "intra muros", das heisst inklusive Pausen für Essen und Schlafen. Im Jahr 2000 beauftragte Gesundheitsdirektor Ernst Hasler eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages für Assistenzärtze.
Die Verhandlungen während der zweijährigen Erarbeitungsphase wurden hart aber jederzeit fair und konstruktiv geführt. Die Verhandlungspartner setzten sich aus Vetretern des Gesundheitsdepartementes, der Kantonsspitäler, des Verbandes Aargauischer Krankenhäuser VAKA als Vetreter der Regionalspitäler und der Sektion Aargau des VSAO zusammen.
Der nun vorliegende GAV soll etappiert über 3 Jahre zu einer Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche führen, wobei die Pausen für Essen und Schlafen nicht mehr als Arbeitszeit gelten. Es ist ein schlanker Vertrag, ohne lohnrelevante Vereinbarungen.
Der GAV bringt zeitgemässe Arbeitszeiten für Assistenzärtinnen und -ärzte. Er ermöglicht den Kliniken und Spitälern, die Vorschriften des revidierten Arbeitsgesetzes nicht erst per 2005 sondern bereits früher schrittweise und damit sanfter und finanziell verträglicher zu realisieren.
Der GAV wird für die Kantosspitäler Aarau und Baden sowie für die Pychiatrischen Dienste angewendet. Ziel ist es, auch die Regionalspitäler in den Vertrag einzubinden, damit der GAV im ganzen Kanton flächendeckend angewendet wird.
Die Sektion Aargau des Verbands Schweizerischer Assistenz-und Oberärzte hat den Gesamtarbeitsvertrag für Assistenzärzte anlässlich einer Urabstimmung einstimmig angenommen.
Der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, Landammann Ernst Hasler und der Co-Präsident des VSAO Aargau, Dr.med M. Haag, werden den Vertrag am 27. Juni 2002 unterzeichnen. Der Abschluss erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der zusätzlichen Aufwendungen durch den Grossen Rat.