Für Spielbanken im Aargau
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Schreiben der Aargauer Regierung an den Bundesrat
Am 1. April 2000 trat das neue Spielbankengesetz in Kraft. Aus diesem Anlass hat der Regierungsrat des Kantons Aargau dem Bundesrat mit einem Schreiben mitgeteilt, dass er eine angemessene Berücksichtigung des Aargaus bei der Verteilung der Spielbankenkonzessionen erwartet.
Mit Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Spielbankengesetzgebung per 1. April 2000 ist der Startschuss für die Einreichung der Gesuche um Erteilung einer Spielbankkonzession erfolgt. Gemäss den einschlägigen Verfahrensbestimmungen werden die Standortkantone und Standortgemeinden im Rahmen der Konzessionsverfahren Gelegenheit haben, zu den einzelnen Gesuchen Stellung zu nehmen. Dies wird voraussichtlich in knapp einem Jahr der Fall sein.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat nun aber mit einem Schreiben an den Bundesrat bereits heute klar signalisiert, dass er aargauischen Spielbankprojekten grundsätzlich positiv gegenüber steht. Der Regierungsrat erwarte deshalb, dass zusätzlich zu den bestehenden zwei Kursälen mindestens zwei weitere Spielbanken in das Gebiet des Kantons Aargau zu liegen kommen. Er zeigt sich im Schreiben überzeugt, dass im Aargau vier Spielbanken - darunter eine Spielbank mit einer Konzession A - wirtschaftlich und sicher betrieben werden können.