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Für Bauwillige und Wissensdurstige :
Neuauflagen nützlicher Aargauer Broschüren

Welche Gebäudeabstände gelten bei Kantons-, welche bei Gemeindestrassen? Wann ist die Erstellung von Abstellplätzen obligatorisch? Solche Fragen beantwortet das Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht, welches der Kanton soeben in 2. Auflage herausgegeben hat. Ebenfalls in 2. Auflage erschienen ist die Broschüre "Aargau - Zahlen und Fakten zu einem jungen Kanton".

Das vom Baudepartement verfasste und von der Staatskanzlei herausgegebene Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht (BNR) ist eine geschätzte Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Bauwilligen und Bewilligungsbehörden. Mit seinen Informationen zum kantonalen und eidgenössischen Recht in Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen dient es vor allem in den Gemeinden als Vollzugshilfe, ergänzend zur Bau- und Nutzungsordnung. Die vorliegende 2. Auflage basiert auf der Rechtslage am 1. Dezember 2003. Die in über 8000 Exemplaren verkaufte Erstauflage von 1995 wurde unter anderem in den Kapiteln Zonenvorschriften, Energiesparmassnahmen, Abstellplätze und Adressen aktualisiert. Das 162 Seiten umfassende Standardwerk ist bei der Staatskanzlei für 12 Franken erhältlich (Telefon 062 835 12 70, E-Mail zentrale.dienste.sk@ag.ch).

In jedem Sachkapitel sind die wichtigsten Bestimmungen im Wortlaut zitiert. Kurze Erläuterungen ergänzen den Gesetzestext. Das BNR beantwortet nicht jede Spezialfrage, doch sind für jeden Abschnitt Auskunftsstellen angegeben, die bei Bedarf weiterhelfen.

Gratis ist bei der Staatskanzlei (Telefonzentrale, 062 835 35 35) auch die vom Informationsdienst herausgegebene, seit November vergriffene Broschüre "Aargau - Zahlen und Fakten zu einem jungen Kanton" wieder erhältlich. Die aktualisierte Zweitauflage trägt in Text und Grafiken der neusten Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und Politik im Aargau Rechnung.

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