Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU/EFTA
:
Am 1. Juni 2004 beginnt die zweite Phase
Am 1. Juni 2004 tritt eine grundsätzlich neue Phase des Freizügigkeitsabkommens in Kraft. EU/EFTA-Staatsangehörige werden auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt gleichberechtigt. Für EU/EFTA-Staatsangehörige gelten aber noch bis 31. Mai 2007 Höchstzahlen (Kontingente) für Aufenthalte von mehr als vier Monaten. Flankierende Massnahmen sollen negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf in der Schweiz geltende Löhne verhindern.
Am vergangenen Montag fand der jährliche Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsverbänden und Vertretungen der kantonalen Verwaltung statt. Die Konjunktur war auch im 3. Quartal schwach, doch zeichnet sich für 2004 nun eine vorerst noch zaghafte Erholung ab. Bis jetzt ist davon in den meisten Unternehmungen allerdings noch wenig zu spüren. Die Unternehmungen wurden daher aufgerufen, ihre Arbeitskräfte weiterhin auf dem inländischen Arbeitsmarkt zu suchen und dabei mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zusammen zu arbeiten. Nur so kann die hohe Zahl von Stellensuchenden (Ende Oktober 2003 waren es 14'879) vermindert werden.
Die ab Anfang Juni 2004 geltenden flankierenden Massnahmen werden es erleichtern, für bestimmte Branchen, Berufe oder Regionen allgemein verbindliche Mindestlöhne vorzuschreiben und deren Einhaltung zu kontrollieren. Voraussetzung ist allerdings, dass in diesen Bereichen die bisher üblichen Löhne wiederholt stark unterboten werden, d.h. dass es zu Lohndumping kommt.
Ob dies der Fall ist, hat eine aus Vertretungen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und des Kantons bestehende tripartite Kommission festzustellen. Der Regierungsrat hat die für den Aargau zuständige tripartite Kommission am 15. Oktober 2003 gewählt. Sie wird am 24. November 2003 erstmals zusammen treten.
Wegen der anhaltenden Wirtschaftsflaute wurden dem Migrationsamt Kanton Aargau während der Kontingentsperiode 2001/2002 weniger Bewilligungsanträge unterbreitet. Diese Tendenz hielt auch während der Kontingentsperiode 2002/2003 an. So ging zum Beispiel bei den Kontingenten für Jahres- und Aufenthaltsbewilligungen die Nachfrage um 465 zurück, obwohl seit der Einführung des Freizügigkeitsabkommens am 1.6.2002 insgesamt 275 Aufenthaltsbewilligungen an bisherige Grenzgängerinnen und Grenzgänger erteilt wurden.
Der Grenzgängerbestand stabilisierte sich bei 8'551 Personen. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen resultierte ebenfalls ein Rückgang um 171 Bewilligungen.
Für EU/EFTA-Staatsangehörige stehen dem Kanton Aargau während der restlichen Periode vom 1.11.03 bis am 31.05.04 noch 446 Aufenthalts- und 2?037 Kurzaufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Für Erwerbstätige aus so genannten Drittstaaten kann der Kanton Aargau für die Kontingentsperiode 2003/2004 (1.11.03 bis 31.10.04) erneut 123 Jahres- und 85 Kurzaufenthaltsbewilligungen erteilen. Die Grösse der zur Verfügung stehenden Kontingente wird zum jetzigen Zeitpunkt als ausreichend betrachtet.