Förderung von Weiterbildungsangeboten
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Das Aargauer Kuratorium fördert neu ausgewählte Weiterbildungsangebote für Kulturschaffende aller Sparten.
Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene revidierte Aargauer Kulturgesetz sieht als neuen Förderbereich die "spezifische Weiterbildung für Kulturschaffende" vor. Verantwortlich für diese Förderung ist das Aargauer Kuratorium. Auf den 15. August 2010 können erstmals Gesuche gestellt werden.
Aargauer Kulturschaffende aller Sparten können sich beim Aargauer Kuratorium neu um Projektbeiträge an Weiterbildungsangebote innerhalb des eigenen künstlerischen Tätigkeitsfeldes bewerben. Es handelt sich nicht um Stipendien für Ausbildungslehrgänge, Studien oder Nachdiplomstudien, sondern um die Unterstützung von Weiterbildungsmodulen wie Meisterkurse, Seminarien, Workshops im Rahmen der eigenen künstlerischen Tätigkeit.
Besonderes Gewicht legt das Aargauer Kuratorium für die Beurteilung der Weiterbildungsgesuche auf die schriftlich formulierte Begründung, weshalb die intendierte Weiterbildung für die persönliche künstlerische Entwicklung relevant ist. Der maximale Projektbeitrag an eine Weiterbildung beträgt 3'000 Franken. Das Aargauer Kuratorium zahlt den Beitrag aus, wenn eine schriftliche Bescheinung über den Besuch der Weiterbildung vorliegt.
Vorgesehen sind ab 2011 jährlich zwei Eingabetermine: 15. Januar und 15. August. Details zur Gesuchseingabe finden sich ab 6. Mai 2010 auf der Kuratoriumswebsite unter den einzelnen Fachbereichen (www.ag.ch/kuratorium).