Flughafen: Nachbarkantone wollen mitreden
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Zehn gemeinsame Grundsätze zum Flughafen Zürich beschlossen
Die Kantone Schwyz, Zug, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau arbeiten im Dossier Flughafen Zürich zusammen. Neben der Flughafenbetreiberin, dem Bund, dem Kanton Zürich und Süddeutschland wollen auch die Nachbarkantone ein gewichtiges Wort mitreden.
Die sechs Kantone sagen Ja zum Flughafen und können wirtschaftlich von ihm profitieren. Andererseits sind sie teilweise von Lärmimmissionen und deren Auswirkungen auf die sinkende Wohnqualität und die eingeschränkte Entwicklung der Baugebiete betroffen. Es ist ihnen ein Anliegen, gemeinsam akzeptable Lösungen zu finden. Dazu haben sie beschlossen, aktiv zusammenzuarbeiten und - wenn immer möglich - gemeinsam aufzutreten. Die Nachbarkantone sind ein wichtiger Partner in der Diskussion um die Zukunft des Flughafens.
Als Grundlage ihrer Zusammenarbeit haben die zuständigen Mitglieder der Kantonsregierungen ein 10-Punkteprogramm beschlossen. Sie unterstreichen die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens und befürworten ein qualitatives Wachstum. Allerdings verlangen sie, dass die Emissionen plafoniert werden. Dazu sind alle technisch möglichen Betriebsvarianten aufzuzeigen und nach objektiven Kriterien zu bewerten.
Als Mass für die zumutbare Lärmbelastung haben die Eckwerte des Staatsvertrags richtungsweisenden Charakter. Dementsprechend verlangen die Nachbarkantone eine Ausdehnung der Nachtflugsperre, welche konsequent eingehalten werden muss. Schliesslich wollen die Kantone in ein umfassendes und transparentes Controlling über den Flugbetrieb eingebunden werden.
Die Kantone erwarten vom Bund, dass ihre Anliegen bei der Ausarbeitung des neuen Betriebskonzeptes berücksichtigt werden.
10-Punkteprogramm der Nachbarkantone:
1. Der Flughafen Zürich ist für die wirtschaftliche Prosperität des Grossraums Zürich, wozu die Kantone Schwyz, Zug, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau gehören, von grosser Wichtigkeit.
2. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und das Konzept "Flughafen Schweiz" sind umzusetzen.
3. Wir unterstützen ein qualitatives Wachstum des Flughafens. Die Kriterien der Nachhaltigkeit, welche die wirtschaftliche Wertschöpfung für den Grossraum Zürich, sowie die Interessen der Bevölkerung, die Ziele des Umweltschutzes und der Raumentwicklung (Richtpläne) einschliesst, sind zu berücksichtigen.
4. Der Staatsvertrag gilt als Grundlage. Dessen juristische Berechtigung muss gegeben sein. Für die Belastung der Schweizer Bevölkerung haben die Eckwerte des Staatsvertrags richtungsweisenden Charakter.
5. Die Emissionen (Lärm, Luft) und die Flugbewegungen sind über die Konzessionsdauer zu plafonieren. Mittelfristig ist in der Folge einer durchzusetzenden Reduktion des Emissionsmasses der einzelnen Flugzeuge die Ablösung der Limitierung von Flugbewegungen durch alleinige Plafonierung der Emissionen anzustreben. Für die Lärmimmissionen ist im SIL ein längerfristiges Lärmkorsett festzulegen.
6. Alle technisch möglichen Betriebsvarianten sind aufzuzeigen und nach objektiven Kriterien zu bewerten.
7. Die Nachtflugsperre muss zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ausgedehnt und konsequent eingehalten werden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gelten verlängerte Nachtflugsperren. Ausnahmen sind restriktiv zu handhaben (analog Art. 6 des Staatsvertrags).
8. Technische und betriebliche Möglichkeiten zur Lärmentlastung sind auszuschöpfen. Es sind möglichst grosse Überflughöhen festzulegen. Der Flugbetrieb muss möglichst ohne das Erfordernis von Warteräumen geführt werden. Warteräume sind so anzulegen, dass sie möglichst kurze Landeanflüge erlauben. Die Wartehöhe muss mindestens auf Flugfläche 100 festgelegt werden.
9. Die Kantone wirken in allen Verfahren (SIL, Betriebsreglement usw.) von Anfang an aktiv mit.
10. Die Kantone sind in ein Monitoring und Controlling einzubinden, das Transparenz über Flugfrequenzen, Flughöhen, Einhaltung von Plafonds und Nachtflugsperren, Bewilligung von Ausnahmen usw. verschafft.