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Flughafen: Aargauer Beschwerde erfolgreich :
Nachtflugsperre auf sieben Stunden verlängert

Der Zwischenentscheid der Rekurskommission UVEK erfüllt die Hauptforderung, welche der Aargau in seiner Beschwerde erhoben hat.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich erfolgreich für die Anliegen der Bevölkerung eingesetzt. Für den Flughafen Zürich gilt eine Nachtflugsperre von 23 Uhr bis 6 Uhr; lediglich bei Verspätungen sind Anflüge bis 23.30 Uhr erlaubt. Diese Regelung verbessert den Lärmschutz vor allem in den vom Flugverkehr stark betroffenen Gebieten im Limmattal und Studenland.

Der Zwischenentscheid - nach Auffassung von Baudirektor Peter C. Beyeler "der erste Schritt in die richtige Richtung" - sichert die verlängerte Nachtruhe während der Dauer des Beschwerdeverfahrens. Die Nachtflugregelung wird erst in einem späteren Zeitpunkt definitiv festgelegt.

Der Erfolg im hängigen Verfahren bestärkt den Regierungsrat auf seinem Kurs. Ziel bleibt es, die Nachtruhe auf den Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr einzuschränken und den Fluglärm fair zu verteilen.

Mit dem Zwischenentscheid wird die Funktionsfähigkeit des Flughafens nicht beeinträchtigt. Die Aargauer Regierung tritt nach wie vor für einen leistungsfähigen Flughafen Zürich ein und begrüsst ein qualitatives Wachstum. Gleichzeitig wehrt er sich aber gegen übermässige und einseitig verteilte Immissionen.

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