Finanzierungsgesellschaft für Immobilien schaffen
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Planungsbericht an den Grossen Rat verabschiedet
Der Regierungsrat will eine kantonale Finanzierungsgesellschaft für Hochbauimmobilien schaffen. Damit gewinnt der Kanton an Flexibilität. Zudem können gegenüber Mietlösungen Kosten von bis zu 50 Prozent eingespart werden.
In den kommenden Jahren stehen im Bildungs-, Gesundheits- und Sicherheitsbereich grosse Investitionsvorhaben für Sanierungen, Neu- und Umbauten von Hochbauten an. Bislang hat der Kanton solche Grossprojekte oft über Miet- und Investorenlösungen finanziert, da die Belastung im Gegensatz zur Eigenfinanzierung über die ganze Nutzungsdauer und damit den Lebenszyklus der Immobilien verteilt wird. Miet- und Investorenlösungen sind relativ unflexibel und teuer und die Immobilien bleiben nicht im Eigentum des Kantons.
Mit der Schaffung einer kantonalen Finanzierungsgesellschaft für Immobilien in der Form einer Aktiengesellschaft will der Regierungsrat für Grossprojekte eine flexiblere und kostengünstigere Finanzierungslösung schaffen, welche die Vorteile einer Miet- resp. Investorenlösung mit den Vorteilen der Eigenfinanzierung kombiniert.
Und so funktioniert das Finanzierungsmodell: Der Kanton stellt der Finanzierungsgesellschaft das für den Bau notwendige Kapital in Form eines verzinslichen und rückzahlbaren Darlehens zur Verfügung und belastet dafür seinen Zinsaufwand. Die Gesellschaft ihrerseits vermietet dem Kanton auf Basis eines Nutzungsvertrages das Immobilienobjekt und stellt den Aufwand für Verzinsung und Amortisation in Rechnung.
Die neue Finanzierungslösung, welche bei Projekten mit grossem Investitionsvolumen zur Anwendung kommen soll, hat gegenüber den bisherigen Lösungen mehrere Vorteile:
Der Kanton profitiert dank der guten Bonität von seinen tiefen Zinskosten.
Die Finanzierungsgesellschaft ist in einer langfristigen Betrachtung über eine Periode von 50 Jahren rund 50 Prozent günstiger als eine Mietlösung.
Ausserordentliche jährliche Investitionsspitzen können vermieden werden.
Die Immobilien bleiben im Eigentum des Kantons respektive der Gesellschaft, die vollständig dem Kanton gehört.
Die langfristig ins Geld gehenden Teuerungsanpassungen beim Mietzinsen entfallen.
Zukünftige Wertsteigerungen bei guter Wirtschaftslage verbleiben beim Kanton als Eigentümer der Immobiliengesellschaft.
Der Kanton gewinnt zusätzliche Flexibilität bezüglich Finanzierungsformen.
Der Grosse Rat kann bei jedem Projekt über die Finanzierungsform entscheiden. Er beschliesst mit einem Globalkredit den Aufwand für die Verzinsung und Abschreibung des Objektes. Weiter erteilt der Grosse Rat dem Regierungsrat die Höherverschuldungskompetenz zur Aufnahme von fremden Mitteln.
Da Umsetzung dieses Finanzierungsmodells eine wesentliche Veränderung der Erfüllung von kantonalen Aufgaben darstellt, muss der Grosse Rat über diese neue strategische Ausrichtung befinden. Die entsprechende Botschaft samt Planungsbericht wurde dem Grossen Rat am Donnerstag zugestellt.