Fachhochschul-Vereinbarung reif für die Unterzeichnung
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Vier Kantone der Nordwestschweiz haben Vereinbarung gutgeheissen
Der Aargauer Regierungsrat hat der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Fachhochschulen beider Basel, Solothurn und Aargau zugestimmt. Sie ist von allen Kantonsregierungen beschlossen worden und damit reif für die Unterzeichnung.
Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen der Nordwestschweiz in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Gestaltung. Sie ist von den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn ausgearbeitet worden und von allen vier Regierungskollegien gutgeheissen worden. Damit werden die bisherigen Absichtserklärungen der Erziehungsdirektoren rechtlich verbindlich. Die Kantone erfüllen damit Auflagen, die vom Bund mit der Anerkennung der Fachhochschulen gemacht wurden.
Die Zusammenarbeit dient der Absprache bei der Planung und der Entwicklung von Schwerpunkten, indem Studiengänge und Forschung miteinander abgesprochen werden. Dies geschieht auf den drei Ebenen Kooperationsrat (FH-Präsidien und Departementsvertretungen), Schulleitungskonferenz (Schulleitungs-Ebene) und interkantonaler Zusammenarbeit (übrige Kantone der Schweiz sowie benachbartes Ausland). Die Zusammenarbeit wird zudem durch einen Innovationsfonds gestärkt, in den die drei beteiligten Fachhochschulen in den beiden nächsten Jahren je 100 000 Franken einbringen. Der Kooperationsrat ist für die Verwendung dieses Geldes zuständig. Die Vereinbarung kann nach der Genehmigung durch die vier Kantonsregierungen nun formell unterzeichnet werden.