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Ersatzwahl am 27. September :
Terminentscheid des Regierungsrats

Die durch den Rücktritt von Regierungsrat Silvio Bircher nötige Ersatzwahl in den Regierungsrat findet am 27. September statt. Einen allfälligen zweiten Wahlgang setzte der Regierungsrat auf den 29. November fest.

Für den Urnengang vom 27. September sind neben der Ersatzwahl in die Regierung drei eidgenössische Vorlagen vorgesehen: die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, die Denner-Initiative für preisgünstige Nahrungsmittel und ökologische Bauernhöfe sowie die Initiative der sozialdemokratischen Partei für eine 10. AHV-Revision ohne erhöhtes Rentenalter. Als kantonale Abstimmungsvorlage steht bis dato die Revision des Gesetzes über Katastrophenhilfe und zivile Verteidigung fest.

Mit der Zusammenlegung von Wahl- und Abstimmungstermin hilft der Regierungsrat Kanton und Gemeinden, Geld zu sparen. Den allenfalls nötigen zweiten Wahlgang legte der Regierungsrat ebenfalls auf ein eidgenössisches Abstimmungswochenende, nämlich jenes vom 28./29. November. Sollte dieser Blankotermin vom Bund nicht genützt werden (was höchst unwahrscheinlich ist), fände der zweite Wahlgang bereits am 8. November statt.

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