Erneuerung Ausweiskarte für behinderte Reisende
Alle behinderten Personen, die bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf eine Begleitperson angewiesen und im Kanton Aargau wohnhaft sind, können unentgeltlich eine "Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung" beziehen. Die Ausweiskarte berechtigt die behinderte Person, zusammen mit einer Begleitperson, auf vielen Strecken schweizerischer Transportunternehmungen mit einem einzigen gültigen Billet zu reisen. Blinde Personen dürfen zusätzlich zu einer Begleitperson auch ihren Führhund mitnehmen.
Die Ausweiskarten 2009–2012 verlieren ihre Gültigkeit per 31. Dezember 2012. Die neuen Ausweiskarten 2013–2016 können ab sofort bestellt werden. Nebst einem neueren Passfoto ist auch ein "Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung" notwendig, wenn das erste Mal eine Ausweiskarte beantragt wird oder das letztmals eingereichte Attest älter als fünf Jahre ist. Wenn das Attest noch gültig ist, muss nur ein neues Passfoto mit Name, Adresse und Geburtsdatum eingesendet werden.
Die Unterlagen sind an folgende Adresse einzureichen: Departement Bildung, Kultur und Sport, Empfang Behmen II, Bachstrasse 15, 5001 Aarau. Das offizielle Formular "Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung" kann auf folgender Webseite heruntergeladen werden: www.ag.ch/shw oder telefonisch unter 062 835 22 22 und 062 835 22 23 bestellt werden. Unter diesen Telefonnummern sind auch weitere Informationen erhältlich.