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Entsorgungsnachweis erbracht :
Regierungsrat sieht Standortnachweis für hoch- und mittelradioaktive Abfälle als erbracht.

In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Energie beantragt der Regierungsrat zuhanden des Bundesrates, den von der Nagra eingereichten Entsorgungsnachweis für hoch- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Zürcher Weinland als erbracht zu erklären.

Das Bundesamt für Energie hat im September 2005 Vertreter der Kantone und weitere interessierte Organisationen eingeladen, zum Entsorgungsnachweis für hoch- und mittelradioaktive Abfälle Projekt Opalinuston im Zürcher Weinland Stellung zu nehmen.Eine interne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Zürich, Schaffhausen, Thurgau und Aargau, attestiert den Expertenberichten der Nagra und der HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen), dass sie glaubwürdig, nachvollziehbar und transparent sind. Zusammenfassend ergibt sich die Gesamtbeurteilung, dass in den öffentlich aufgelegten Unterlagen keine Hinweise gefunden wurden, wonach an der Erfüllung des Entsorgungsnachweises im Zürcher Weinland gezweifelt werden muss.

Für den Regierungsrat des Kantons Aargau ist die zielgerichtete Weiterführung der Arbeiten zur Entsorgung der hoch- und mittelradioaktiven Abfälle eine wichtige nationale Aufgabe. Allerdings sollen alle weiteren Abklärungen, Untersuchungen und Beauftragungen erst dann erfolgen, wenn der Entsorgungsnachweis erbracht und der Sachplan geologisches Tiefenlager fertig erstellt ist. Es besteht keine sachliche Notwendigkeit, den Entscheid bezüglich des Entsorgungsnachweises mit dem des weiteren Vorgehens zu verknüpfen.

In seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Energie betont der Regierungsrat, dass die Sicherheit des geologischen Tiefenlagers an oberster Stelle stehe. Politisch motivierte Standortüberlegungen sollten deshalb bei der Auswahl des Wirtgesteins und der Standortregion einen geringen Stellenwert einnehmen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt