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Entlastungsmassnahmen 2003 :
Korrektur Maximahlzahl Schülerinnen und Schüler an der Oberstufe

Eine von der Regierung vorgeschlagene Entlastungsmassnahme im Bereich Volksschule wurde in den Medien zu wenig präzise und damit missverständlich kommuniziert.

Die in Aussicht genommene etappenweise Erhöhung um zwei Schülerinnen oder Schüler der Maximalzahl pro Abteilung betrifft ausschliesslich die Oberstufe der Volksschule und dort nur die Sekundar- und die Bezirksschule. Der aus der Berichterstattung entstandene Eindruck, die Massnahme betreffe die ganze Volksschule ist falsch und muss korrigiert werden.

  • Staatskanzlei