Einstellung Verfahren betreffend Vergewaltigungsvorwurf
Die Strafuntersuchung gegen einen 19-jährigen Mann, welcher angeblich am 18. Dezember 2011 beim "Nordportal" in Baden eine 28-jährige Frau vergewaltigt haben soll, wird eingestellt. Grund dafür sind erhebliche Zweifel an der Straftat.
Aufgrund einer Anzeige wegen Vergewaltigung am 18. Dezember 2011 beim "Nordportal" in Baden um ca. vier Uhr morgens, konnte im Nachgang zu einem Zeugenaufruf in den Medien ein 19-jähriger Mann verhaftet werden.
Der Beschuldigte gestand von Beginn an, dass es zwischen ihm und dem angeblichen Opfer zum Sexualverkehr gekommen sei, wobei dieser jedoch einvernehmlich ausgeübt wurde. Demgegenüber hat sich das angebliche Opfer gemäss eigenen Angaben verbal wie auch körperlich gegen den Geschlechtsakt gewehrt.
Die Beweise bezüglich des Vorfalls sind durch die Staatsanwaltschaft Baden vollständig erhoben worden, so dass das Vorverfahren nun abgeschlossen ist.
Entgegen der Strafanzeige muss aufgrund des Untersuchungsergebnisses davon ausgegangen werden, dass das angebliche Opfer und der Beschuldigte bereits im "Nordportal" und damit vor dem eigentlichen, zur Strafanzeige gebrachten Vorfall, intim wurden und die beiden daraufhin einvernehmlich zum vermeintlichen Tatort schritten. Dass der Beschuldigte dort das angebliche Opfer zum Geschlechtsakt genötigt oder unter Druck gesetzt hatte, konnte ihm nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden.
Unter diesen Umständen hat die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können gegen die Verfügung innert zehn Tagen Beschwerde erheben.