Einführung einer Liste der säumigen Versicherten
Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) stimmt der Säumigenliste und der Erhöhung der Richtprämien bei der Prämienverbilligung zu.
Grossmehrheitlich hat die Kommission GSW der Vorlage zur vorgezogenen Einführung der Säumigenliste zugestimmt. Ein Nichteintretensantrag fand keine Zustimmung. Die SVA, die die Daten aller Krankenkassen aufbereitet, wird mit der Umsetzung beauftragt. Die spätere Einführung gleichzeitig mit der Überarbeitung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz wurde nicht in Erwägung gezogen. Dadurch entfällt die Möglichkeit eines begleitenden Case Managements zum jetzigen Zeitpunkt.
Die Kommission GSW ist dem Antrag des Regierungsrats grossmehrheitlich gefolgt.
Die Kommission GSW stimmt der Erhöhung des Prozentsatzes bei der Prämienverbilligung mit knapper Mehrheit zu. Der Anspruch auf Verbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besteht, wenn die Richtprämien 11,5 Prozent des massgebenden Einkommens übersteigen. Damit folgt die Kommission GSW dem im Rahmen der Budgetdebatte beschlossenen Antrag, der die Erhöhung der Richtprämie um 0,5 Prozent forderte.
Beide Vorlagen werden voraussichtlich Ende März 2014 im Grossen Rat beraten.