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Eigenmietwerte: Noch kein Anpassungsbedarf :
Ergebnisse der Markterhebung 2010 liegen vor

Die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte der Aargauer Liegenschaften und Grundstücke haben sich leicht zugunsten der Steuerpflichtigen entwickelt. Sie müssen aber noch nicht angepasst werden. Dies zeigt die Markterhebung 2010.

Im August 2010 führte das Kantonale Steueramt eine Markterhebung zu den Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerten der Aargauer Liegenschaften und Grundstücken durch die nunmehr fünfte seit der letzten Allgemeinen Neuschätzung von 1999. Die Auswertung von 9'777 Objekten ergab folgendes Bild: Die Eigenmietwerte belaufen sich im kantonalen Mittel auf 56,5 Prozent der Marktmieten. Bei der Allgemeinen Neuschätzung von 1999 wurde ein Eigenmietwert von 61 Prozent ermittelt, bei der letzten Markterhebung 2008 lag er noch bei 58,7 Prozent. Die Werte haben sich über den ganzen Zeitraum seit der letzten Allgemeinen Neuschätzung also zugunsten der Steuerpflichtigen verändert. Die Veränderung in den letzten beiden Jahren war dabei markanter als in der Periode zuvor. Da die Marktmietwerte heute weniger als fünf Prozentpunkte vom gesetzlich festgelegten Wert von 60 Prozent liegen, müssen die Eigenmietwerte nicht angepasst werden.

Überprüft wurde bei der Markterhebung auch, wie sich die Verkehrswerte von selbst bewohnten Liegenschaften seit der Allgemeinen Neuschätzung verändert haben. Dazu konnte das Kantonale Steueramt auf die Angaben von 46'735 Verkaufsobjekten aus den Jahren 1999 bis 2010 zurückgreifen. Die gehandelten Liegenschaftspreise lagen dabei im kantonalen Mittel um rund 25,6 Prozent über dem steuerlichen Verkehrswert der Allgemeinen Neuschätzung. Für die Zeitperiode zwischen September 2008 und Juli 2010 lagen die Erwerbspreise sogar um 29,8 Prozent über den steuerlichen Verkehrswerten. Bei der Allgemeinen Neuschätzung wurden beim selbstbewohnten Wohneigentum steuerliche Verkehrswerte festgelegt, die rund zwanzig Prozent unter dem eigentlichen Verkehrswert liegen. Somit ist auch bei den Vermögenssteuerwerten keine Anpassung nötig.

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