Deutsche Verordnung härter als erwartet
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Mehr Fluglärm für die Schweizer Bevölkerung
Wegen des Scheiterns des Staatsvertrags nimmt die Belastung der Schweizer Bevölkerung durch die Flugbewegungen rund um den Flughafen Zürich erheblich zu. Die direkt betroffenen Kantone Schaffhausen, Aargau und Thurgau fordern, dass die Mehrbelastung nicht einseitig auf die Nachbarkantone abgewälzt wird.
Schon frühzeitig haben die deutschen Stellen angekündigt, die Benutzung des süddeutschen Luftraums im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich mit einer Verordnung zu beschränken, sollte der Staatsvertrag scheitern. Dass eine einseitige deutsche Verordnung restriktiver würde als der Staatsvertrag, war zu erwarten. Überraschend ist nun aber die Härte der Beschränkungen, insbesondere die zusätzliche Verlängerung der Nachtflugsperre sowie die sehr kurzen Anpassungsfristen. Die Umsetzung dieser Verordnung wird dazu führen, dass auf dem Flughafen Zürich vermehrt von Osten und Süden gelandet und nach Nordwesten und Nordosten gestartet wird.
Die Kantone Schaffhausen, Aargau und Thurgau haben die Situation nach dem Scheitern des Staatsvertrags gemeinsam analysiert. Sie stellen fest, dass die Verordnung der süddeutschen Bevölkerung einen grosszügigen Schutz verschafft, die Schweizer Bevölkerung während den erweiterten Sperrzeiten für den deutschen Raum hingegen mit zusätzlichen Belastungen rechnen muss.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den direkt betroffenen Nachbarkantonen gestern eine Kopie der deutschen Verordnung mit einem Gesuch der "Unique" für eine sofortige Anpassung des Betriebsreglements zugeschickt. Die Beschränkungen in der Benutzung des deutschen Luftraums treffen in erster Linie den Osten und den Süden, bei Verspätungen auch den Westen des Flughafens. Sie gelten bereits ab dem 17. April 2003.
Eine abschliessende Beurteilung ist nicht möglich, da die Unterlagen nicht vollständig vorliegen, und wichtige Aspekte wie die Auswirkungen auf das Abflugregime nicht geklärt sind. Innert der unanständig kurzen Frist ist auch keine umfassende Beurteilung möglich. Der Aargau hat schon immer davor gewarnt, dass beim Scheitern des Staatsvertrags Notrecht eingeführt werden müsse. Dies ist nun eingetroffen.
Da in erster Linie der Kanton Zürich zusammen mit "Unique" und "Swiss" den Staatsvertrag zu Fall gebracht haben, sind nach Meinung der drei Kantone die entstehenden Mehrbelastungen in erster Linie durch betriebliche Massnahmen der "Unique" aufzufangen. Die Mehrbelastung darf nicht einfach in die Nachbarkantone exportiert werden. Die "Unique" wusste, welche Konsequenzen die Ablehnung des Staatsvertrags hat, und hat die Nachteile - auch die wirtschaftlichen - bewusst in Kauf genommen.
Der Aargau wird zwar die notwendigen Massnahmen unterstützen, um die aktuellen Probleme aufzufangen. Aber nicht zu jedem Preis. Die Nachtruhe muss strikte eingehalten werden. In den letzten Wochen haben sich verspätete Flüge in den Nachtstunden gehäuft. Wegen der deutschen Verordnung und der rasch zu erfolgenden Betriebsumstellung auf dem Flughafen ist noch vermehrt mit Verspätungen zu rechnen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Nachtruhe noch mehr verkürzt wird. Der Aargau verlangt, dass die "Unique" zusammen mit den Fluggesellschaften besondere Anstrengungen unternimmt, damit die Verspätungen nicht in den Nachtstunden abgebaut werden müssen.
Die Kantone Schaffhausen, Aargau und Thurgau sehen den Flughafen Zürich als wichtiges Element für die Prosperität des Wirtschaftsgrossraumes Zürich. Die Entwicklung des Fluggeschäfts aber auch die Erfahrungen aus dem Staatsvertrag zeigen, dass Akzeptanz bei der Bevölkerung geschaffen werden muss. Ein Lösungsansatz bietet der von den Nachbarkantonen schon längst vorgeschlagene Kompromiss mit einer Verlängerung der Nachtruhe sowie der Plafonierung und ausgewogenen Verteilung der Lärmbelastung.