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Der Kanton Aargau öffnet sich... :
Anerkennung ausserkantonaler und ausländischer Jagdfähigkeitsausweise

Wer die Jagdprüfung in einem andern Kanton, im Fürstentum Liechtenstein, in den deutschen oder österreichischen Bundesländer bestanden hat, darf vom 1. Oktober 2001 an im Aargau jagen. Dies hat die Aargauer Regierung beschlossen.

Neu sollen die Jagdfähigkeitsausweise aller Schweizer Kantone, des Fürstentums Liechtenstein sowie der deutschen und österreichischen Bundesländer zugelassen sein. Mit anderen Worten: Alle Jagdberechtigten der Schweiz und der genannten Länder sind berechtigt, einen Jahresjagdpass oder Tagesjagdpässe zu erwerben.

In den letzten Jahren kamen verschiedene Kantone und auch das nahe Ausland zur Überzeugung, dass die Ausbildungslehrgänge und Jägerprüfungen in der Schweiz und in den Nachbarländern auf einem vergleichbaren Niveau sind. Diese Überzeugung schlägt sich im Aargau in einer Änderung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung nieder.

Der Aargau anerkannte bisher die Jagdfähigkeitsausweise der Kantone Basel-Landschaft, Glarus, Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Zug und Zürich im Gegenrecht. Jägerinnen und Jäger, die ihre Prüfung in einem dieser Kantone bestanden haben, konnten somit einen aargauischen Jahresjagdpass oder eine unbeschränkte Anzahl Tagesjagdpässe lösen. Allen anderen, nachweislich ausgebildeten Jägerinnen und Jäger, ausserkantonale gleichermassen wie ausländische, mussten sich mit maximal drei Tagesjagdpässen zufrieden geben. Dies soll sich ab dem 1. Oktober 2001 ändern.

Der Jagddruck in den Aargauer Jagdrevieren wird aufgrund der generellen Anerkennung der Jagdfähigkeitsausweise nicht zunehmen. Denn nach wie vor hat die gesetzliche Bestimmung Gültigkeit, wonach im Kanton Aargau nur jagen darf, wer einen gültigen Jagdpass und eine Jagdkarte, sprich eine offizielle Einladung der jeweiligen Jagdgesellschaft besitzt. Die Neuregelung ermöglicht es aber den Jagdgesellschaften, in Zukunft vermehrt auch auswärtige Jägerinnen und Jäger zur Jagd willkommen zu heissen.

Im Übrigen: der Aargauer Jahresjagdpass erscheint in einem kundenfreundlicheren Outfit. Der Jagdpass präsentiert sich ab Mitte Oktober im handlichen Kreditkartenformat und muss von Pächterinnen und Pächtern sowie von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern nur noch einmal pro Pachtperiode eingelöst werden.

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