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Das Kraftwerk Aarau soll erneuert werden :
Gesuch um Neukonzessionierung und Projektgenehmigung werden öffentlich aufgelegt

Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn legen das Gesuch zur Neukonzessionierung und Projektgenehmigung öffentlich auf. Weil beide Kantone, Aargau sowie Solothurn, für die Konzession und die Projektgenehmigung zuständig sind, laufen zwei Verfahren. Diese werden zwischen den beiden Kantonen koordiniert.

Die für die Stromgewinnung erforderliche Konzessionsstrecke liegt zu 18 Prozent im Kanton Aargau. Die restlichen 82 Prozent der Strecke befinden sich im Kanton Solothurn. Deshalb erteilen die beiden Kantone gemeinsam die Konzession, wobei im Kanton Aargau der Regierungsrat zuständig ist, während im Kanton Solothurn der Kantonsrat entscheidet. Die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau haben sich bereit erklärt, die Konzession wiederum an die IBAarau Kraftwerk AG zu erteilen. Die bestehende Konzession endet 2014 und soll ab 2015 für 68 Jahre fortgeführt werden. Das Erneuerungsprojekt beinhaltet eine Steigerung der Stromproduktion um siebzehn Prozent, eine Verdoppelung der Mindestrestwassermenge im Aare-Altlauf, eine Aufwertung der Natur und Umwelt im Konzessionsgebiet sowie die Verbesserung der Hochwassersicherheit. Mit der optimierten Kraftwerksproduktion können künftig über 30'000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 23. Oktober bis 22. November 2013 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und im Stadtbüro Aarau zur Einsicht bereit. Die Neukonzessionierung und Projektgenehmigung kann frühestens im Sommer 2014 erteilt werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt