Bundesgericht stützt den Aargau
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Auflagen an die IKEA für das Spreitenbacher Bauvorhaben erfüllen Anforderungen des Bundesgerichts
Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Aargaus für den IKEA-Neubau in Spreitenbach zu 100% und bestätigt damit die verkehrspolitischen Festlegungen des Regierungsrats.
Das Bundesgericht hat den Fall IKEA-Spreitenbach entschieden. Mit der nun vorliegenden Begründung bestätigt es die Aargauer Bewilligungspraxis und gibt damit, wie vor wenigen Tagen gemeldet, grünes Licht für den IKEA-Neubau in Spreitenbach. Der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) dringt mit seiner Hauptforderung, der drastischen Reduktion der Parkplätze, in keiner Weise durch.
Der Grosse Rat, der Regierungsrat und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) haben sich von Beginn weg konstruktiv mit dem Projekt für einen Neubau der IKEA an ihrem schweizerischen Geburtsort Spreitenbach auseinandergesetzt. Jetzt hat die höchstrichterliche Instanz grünes Licht für den IKEA-Neubau gegeben und damit den aargauischen Behörden und dem aargauischen Verwaltungsgericht seriöse Arbeit attestiert. Es hat indirekt auch eine Verkehrspolitik unterstützt, wie sie der Regierungsrat mit seiner Strategie "mobilitätAARGAU" in die Vernehmlassung gegeben hat und wie sie Eingang in die bevorstehende Revision des aargauischen Baugesetztes finden soll.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt und der Grosse Rat haben dem neuen Standort und dem Neubauprojekt der IKEA in mehreren Schritten unter Bedingungen zugestimmt. Die Bedingungen hat das Bundesgericht jetzt vollständig zu den seinen gemacht. Schon bei der Festsetzung des Standorts hat der Aargau hohe Anforderungen an das zukünftige Baugesuch gestellt: Anbindung an den öffentlichen Verkehr in den Hauptverkehrszeiten im Viertelstundentakt, Ausfahrtsdosierung, Parkplatzbewirtschaftung, starke Reduktion des Parkplatzangebots, Freihaltung des Trassees für eine Stadtbahn, attraktive Anbindung an die bestehenden Einkaufszentren für den Fuss- und Radverkehr, Prüfung eines Gleisanschlusses. Im Nutzungsplanverfahren hat der Regierungsrat die Anzahl Parkplätze auf 700 begrenzt. Weitere 190 Parkplätze dürfen der Kundschaft nur an verkaufsstarken Tagen, insbesondere an Samstagen und speziellen Feiertagen, die in der Baubewilligung zu bezeichnen sind, zur Verfügung gestellt werden.
Der VCS hat den Bundesgerichtsentscheid als Teilsieg interpretiert. Dies betrifft jedoch einzig die Frage der Berechnungsweise der dem VCS vom Verwaltungsgericht auferlegten Parteikostenentschädigung.