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Bulletin zur Regierungssitzung :
Beiträge an Betriebskosten gemäss § 10 Kulturgesetz

Der Regierungsrat spricht den Institutionen argovia philharmonic, Schweizer Kindermuseum Baden, Künstlerhaus Boswil, KIFF und Murikultur erneut einen kantonalen Betriebsbeitrag gemäss § 10 Kulturgesetz für die Jahre 2023–2025 zu. Neu bestätigt der Regierungsrat die mindestens kantonale Bedeutung der Bühne Aarau sowie des Capriccio Barockorchesters und gewährt diesen beiden Kulturinstitutionen ab 2024 erstmals einen kantonalen Betriebsbeitrag. Der Regierungsrat folgt damit der Empfehlung der Kommission für Kulturfragen, welche die sieben Gesuche eingehend geprüft und die Institutionen dem Regierungsrat zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen hat. Durch den Entscheid des Regierungsrats werden die Institutionen für die Jahre 2023–2025 beziehungsweise für die Jahre 2024–2025 wie folgt mit kantonalen Betriebsbeiträgen unterstützt:

2023–2025:

  • Argovia philharmonic: 390'000 Franken jährlich
  • Schweizer Kindermuseum Baden: 145'000 Franken jährlich
  • Künstlerhaus Boswil: 345'000 Franken jährlich
  • KIFF: 225'000 Franken jährlich
  • Murikultur: 145'000 Franken jährlich

2024–2025:

  • Bühne Aarau: max. 200'000 Franken jährlich
  • Capriccio Barockorchester: max. 150'000 Franken jährlich

Die gesprochenen Beiträge für argovia philharmonic, Schweizer Kindermuseum Baden, Künstlerhaus Boswil, KIFF sowie Murikultur entsprechen den aktuellen Beiträgen. Die zugesprochenen Beiträge für die Bühne Aarau und das Capriccio Barockorchester gelten ab 2024 und erfolgen unter Vorbehalt des Budgetbeschlusses des Grossen Rates zum Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Regierungsrat